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Rechtsprechung

Amtsveterinärinnen weggeschickt: Landwirt muss kein Bußgeld zahlen

Landwirte müssen Amtsveterinären bei unangekündigten Betriebskontrollen Zugang gewähren. Die Amtsveterinäre müssen aber auch über die Konsequenzen einer Verweigerung aufklären- ansonsten können sie kein Bußgeld vom Landwirt einfordern.
am Mittwoch, 05.04.2023 - 11:58 (3 Kommentare)

Das Amtsgericht Sigmaringen stellte gestern (04.04.) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Landwirt ein. Er sollte ein Bußgeld von 350 Euro zahlen, weil er zwei Amtsveterinärinnen bei einer unangekündigten Kontrolle keinen Zugang zu seinem Kälberstall verschaffte.

Über die Einstellung des Verfahrens berichtet die Schwäbische Zeitung. Vorgeworfen wurde einem Landwirt aus dem baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Er soll zwei Tierärztinnen keinen Zugang zu seinem Kälberstall gewährt haben, als diese unangekündigt auf seinem Betrieb auftauchten.

Beim gestrigen zweiten Verhandlungstermin entschied die Richterin, dass der Betriebsleiter das geforderte Bußgeld von 350 Euro nicht zahlen muss. Die Richterin habe nicht genau nachvollziehen können, wie die Diskussion zwischen dem Landwirt und den Amtsveterinärinnen bei dem Kontrollbesuch verlaufen ist.

Tierärztinnen wollten Mängel im Kälberstall überprüfen

Wie die Schwäbische Zeitung berichtete, sollen die beiden Amtsveterinärinnen im Sommer 2022 unangekündigt auf dem Hof des Landwirts erschienen sein. Es habe sich um eine Nachkontrolle gehandelt, da bei einer Kontrolle, die im Frühjahr stattgefunden haben soll, im Kälberstall eine Verletzungsgefahr für die Tiere entdeckt worden sei.

Die Situation bei der Nachkontrolle stellten der Landwirt und die Veterinärinnen beim ersten Verhandlungstermin unterschiedlich dar. So soll der Landwirt erklärt haben, dass er mit seiner Familie gerade mit dem Silieren beschäftigt gewesen sei, als die beiden Frauen unangekündigt auf dem Hof erschienen. Die Familie soll in Eile gewesen sein, da Regen erwartet wurde. Der Landwirt soll die Kontrolleurinnen gebeten haben, am nächsten oder übernächsten Tag wiederzukommen.

Kontrolleure über Konsequenzen aufklären

Dass die Amtsveterinärinnen das Recht haben, sofort den Stall zu besichtigen, sollen sie nicht gesagt haben. Sie sollen nach Angaben des Landwirts gesagt haben, dass sie beim Amt nachfragen müssten, was die Verschiebung für den Landwirt bedeutet.

Vor Gericht sollen die Kontrolleurinnen bestätigt haben, dass sie die Konsequenzen einer Verschiebung während des Besuchs nicht erläutern konnten. Es habe eine längere Diskussion gegeben, bei der der Landwirt deutlich zu verstehen gegeben habe, dass die Kontrolle jetzt nicht stattfinden könne. Eine der Tierärztinnen äußerte laut Schwäbischer Zeitung beim ersten Verhandlungstag die Vermutung, dass der Kälberhalter die im Frühjahr festgestellten Mängel noch nicht beseitigt habe.

Landwirte müssen Betriebskontrollen ermöglichen

Das wertete der Landwirt als Falschaussage. Er bestand darauf, Familienmitglieder und eine Nachbarin, die im Sommer beim Silieren dabei waren, als Zeugen anzuhören. Die Zeugen bestätigen die Schilderungen des Landwirts über das Gespräch mit den Tierärztinnen.

Bei ihrer gestrigen Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens stellte die Richterin klar, dass Amtsveterinäre das Recht haben, unangekündigte Kontrollen durchzuführen. Über die rechtliche Lage müssten die Tierhalter aber während des Besuchs aufgeklärt werden.

Verletzungsgefahr für Kälber beseitigt

Wenige Tage nachdem der Landwirt die Kontrolleurinnen weggeschickt hatte, kamen diese wieder auf den Betrieb. Die Kontrolle wurde der Schwäbischen Zeitung zufolge an diesem Tag durchgeführt, die Tiere waren in Kälberboxen untergebracht und die Verletzungsgefahr war beseitigt.

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