Der DBV hatte sich bereits Ende 2007 erfolgreich gegen die Abschaffung der Ausnahme im Pflichtversicherungsgesetz für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingesetzt. Die Ausnahme wurde damals um fünf Jahre verlängert, nun nochmals um zwei Jahre. Der Bauernverband hatte damals wie heute zu bedenken gegeben, dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung darstelle, die mit keinem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Die Einführung der Pflichtversicherung für diese Fahrzeuge hätte Mehrkosten von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet. Ziel des DBV bleibt eine Entfristung der Regelung, um eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung zu erreichen.
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