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Recht

Anhängerkombination: Das sind die Regeln

am Mittwoch, 29.04.2015 - 08:00 (Jetzt kommentieren)

Wer mit zwei Anhängern unterwegs ist, für den gelten besondere Regeln. So darf das ganze Gefährt zum Beispiel nicht länger als 18,75 Meter sein. Ein 25-er Schild darf auch nicht fehlen.

Zur Erhöhung der Transportkapazitäten können zwei Anhänger hinter einer Zugmaschine gefahren werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes bauartgenehmigtes Zugmaul am ersten Anhänger. Die maximale Länge des Zuges inklusive Schlepper und aller Anbauteile wie Frontlader oder Frontgewicht, darf 18,75 Meter nicht überschreiten. Die Zuggesamtmasse darf höchstens 40 Tonnen betragen. Welche Regeln sonst noch gelten, lesen Sie hier.


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Hier sind Auflaufbremsen erlaubt:

  • Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 8 t und bis zu einer bbH von 25 km/h erlaubt.
  • Wirkt jedoch die Auflaufbremse auf alle Räder des Wagens, darf der Anhänger eine bbH von 40 km/h haben.
  • Werden zwei auflaufgebremste Anhänger hinter einem Schlepper mitgeführt, darf der Zug mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.
 
Dabei müssen beide Anhänger mit 25-er Schildern gekennzeichnet sein. Auch die Kombination aus einem Anhänger mit Luftdruckbremse und einem Wagen mit Auflaufbremse ist möglich. Der luftdruckgebremste Wagen wird dabei in der Regel als erster Anhänger hinter dem Schlepper gefahren. Die Geschwindigkeit von Anhängerkombinationen richtet sich immer nach dem langsamsten Fahrzeug im Zug.
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Das sind die maximalen Abmessungen und Gewichte von Anhängern:

Einen Überblick der maximalen Abmessungen und Gewichte von Anhängern gibt die Tabelle. Danach ist die Breite von Anhängern mit 2,55 m angegeben. Nach der 35. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann der Anhänger mit Breitreifen eine maximale Breite von 3 m haben, wenn er hinter einer lof Zugmaschine mitgeführt wird. Zu beachten ist dann, dass ab einer Breite von 2,75 m eine Kenntlichmachung auf jeder Seite des Anhängers nach vorne und hinten mit Warntafeln vorgeschrieben ist.
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Achslasten beachten

Tandem- und Tridemanhänger werden vermehrt in der Landwirtschaft eingesetzt. Häcksel- oder Güllewagen sind klassische Vertreter dieser Bauart. Das ist beim Einsatz dieser Fahrzeuge zu beachten: 
  • die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorderachslast von 20 Prozent des Traktorleergewichtes darf nicht unterschritten,
  • die zulässige Achslast am Schlepper, die Reifentragfähigkeit und das zulässige Ge- samtgewicht muss eingehalten werden,
  • die Höhe der Achslasten des Anhängers ist
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