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Urteil

Anwohner will Landwirt die Tiere verbieten – und scheitert vor Gericht

In Nordrhein-Westfalen fühlte sich ein Hauseigentümer vom Lärm und Geruch eines Landwirtschaftsbetriebs belästigt und wollte den Widerrufs der Genehmigungen für den Betrieb gerichtlich erwirken.
am Mittwoch, 19.04.2023 - 13:21 (4 Kommentare)

Ein Hauseigentümer aus dem nordrhein-westfälischen Heinsberg wollte vor Gericht durchsetzen, dass ein benachbarter Landwirt seinen Betrieb einstellt.

Über die Anwohnerklage entschied in dieser Woche das Verwaltungsgericht Aachen. Wie die Aachener Zeitung berichtet, dauerte der Streit zwischen dem Hauseigentümer und dem Landwirt bereits mehrere Jahre an. Mit seiner Klage, die sich gegen die zuständige Kreisverwaltung richtete, habe der Hauseigentümer den weiteren Betrieb der Stallanlagen verhindern wollen. Der Hauseigentümer sei der Ansicht gewesen, dass die Geruchsbelästigung und das permanente Befahren eines Wirtschaftsweges neben seinem Grundstück mit großen Fahrzeugen nicht zumutbar seien.

Vom Verwaltungsgericht Aachen wurde die Klage abgelehnt. Der Hauseigentümer kann jedoch Rechtsmittel einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen, was er der Aachner Zeitung zufolge auch tun wolle.

In Aachen hätten die Richter auf das immissionsschutzrechtliche Gutachten verwiesen, das bei der Genehmigung des Betriebs ausgestellt wurde. Dabei habe der Kläger für den Erfolg seiner Beschwerde alle Register gezogen.

Gutachter sollten einen Fehler finden

So habe der Anwalt des Hauseigentümers laut Aachener Zeitung gleich mehrere Anträge zur Überprüfung der Situation vor Ort gestellt. Neben der Einholung einer Lärmmessung und einem Geruchsgutachten forderte die Klägerseite vom Gericht, das Grundstück des Hauseigentümers bei einem Ortstermin zu begutachten. Nach Auffassung des Klägers befinde sein Haus sich in einem reinen Wohngebiet, in dem niedrigere Werte eingehalten werden müssten.

Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sollte überprüft werden, wie viele Tiere sich dort befinden. Vom Kläger sei unterstellt worden, dass auf dem Betrieb mehr Tiere gehalten werden. Für den Betrieb genehmigt seien nach Angaben der Aachener Zeitung etwa 1.500 Mastschweine, 900 Ferkel, 170 Mastbullen und 50 Jungbullen. Dafür seien die zum Betrieb gehörenden Flächen aus Sicht des Klägers außerdem zu klein.

Zudem sollte ein weiteres Gutachten bestätigen, dass der Wirtschaftsweg nicht für die Befahren mit Lkw gedacht ist. Ziel des Klägers sei ein Widerruf der Genehmigung für den landwirtschaftlichen Betrieb und auch für die zugehörige Biogasanlage gewesen.

Landwirt hält Grenzwerte offenbar zweifellos ein

Allein anhand des immissionsschutzrechtlichen Gutachtens habe das Verwaltungsgericht Aachen feststellen können, dass die Geruchs- und Lärmwerte unterhalb der Grenze für ein reines Wohngebiet liegen. Das Gericht habe nicht ausgeschlossen, dass das Grundstück des Klägers aber in einem Dorfgebiet liegt – die dafür geltenden Grenzwerte halte der Betrieb erst recht ein.

Bei den Tierzahlen, deren Überschreitung der Landwirt bestritt, sei laut Gericht nur der genehmigte Tierbestand entscheidend. Hinsichtlich der Flächen seien für den Betrieb 85 Hektar erforderlich; zur Verfügung stünden aber sogar 160 Hektar.

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