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Recht

Ausnahmegenehmigung für Dünger: Jetzt noch beantragen

am Samstag, 15.01.2011 - 11:59 (Jetzt kommentieren)

München - Spezialisierte Milchviehhalter können bis 1. Februar einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen, wenn sie mehr als 170 Kilo Stickstoff je Hektar aus tierischen Wirtschaftsdüngern ausbringen müssen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Für Niedersachsen ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Prüfdienste, Mars-la-Tour-Str. 1-13, 26121 Oldenburg, zuständig. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der beantragten Fläche ab. Sie beträgt beim Erstantrag einmalig 100 Euro plus fünf Euro je Hektar Antragsfläche. In den Folgejahren sind fünf Euro je Hektar Antragsfläche zu entrichten. Ein Merkblatt mit Informationen zu den einzuhaltenden Bedingungen sowie das Antragsformular stehen als Download zur Verfügung.

Nur für Gründlandbetriebe

Die 170 kg N-Regelung belastet insbesondere Milchviehbetriebe mit Kosten für Gülleexporte und Mineraldüngerzukauf. Mit einer Ausnahmegenehmigung können Landwirte dem begegnen, teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Im Oktober 2009 hat die Europäische Kommission der Verlängerung der deutschen Nitratausnahmeregelung, nach der Grünlandbetriebe bis zu 230 Kilo Stickstoff aus tierischem Wirtschaftsdünger pro Hektar und Jahr ausbringen dürfen, zugestimmt. Damit kann Deutschland die derzeit geltende Ausnahmeregelung bis 2013 unverändert anwenden.

Auflagen einhalten

Nach wie vor sind mit dieser Ausnahme eine Reihe von Auflagen für die Betriebe verbunden. Damit wird sichergestellt, dass durch die Regelung keine zusätzliche Belastung der Gewässer mit Nitrat erfolgt. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass es sich um Rinderhaltungsbetriebe handelt, das heißt mindestens 2/3 der gehaltenen Vieheinheiten sind Rinder. Weiterhin kommen für die Ausnahmeregelung nur Grünland- und Ackergrasflächen infrage, die mit mindestens vier Schnitten pro Jahr oder drei Schnitten plus Weidenutzung genutzt werden. So dürfen unter anderem im vergangenen Düngejahr die vorgegebenen N- und P-Salden nicht überschritten worden sein, für die Dungausbringung sind immissionsarme Techniken zu verwenden und für jeden Betrieb ist ein Düngeplan zu führen. (dlz agrarmagazin/jo)

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