
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Darin heißt es weiter, dass ein starker bis stürmischer Wind aus westlicher Richtung der Stärke 6, in Böen bis 9, die Bodenkrume eines angrenzenden Feldes aufgenommen und über die Autobahn geweht habe. Es sei zu erheblicher Sichtbehinderung gekommen mit der Folge der verheerenden Massenkarambolage auf der Autobahn.
Der Acker sei für die Jahreszeit überdurchschnittlich stark ausgetrocknet gewesen und habe eine um 20 Prozent geringere Bodenfeuchte als im langjährigen Mittelwert aufgewiesen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrer Kleinen Anfrage den Verkehrsunfall thematisiert und sich dafür interessiert, ob die Regierung agrarpolitische Konsequenzen daraus ziehen wolle.
Erosionsgefährdung durch Wind
Weiter heißt es in der Antwort, dass Strukturelemente wie Hecken, Büsche und Grünstreifen eine große Bedeutung in der Landwirtschaft hätten, weil sie die Bodenerosion bremsten und die Artenvielfalt schützten; ihre Schaffung werde bereits in vielfältiger Weise unterstützt. Doch die betroffene Fläche an der A 19 sei nach Bodenbeschaffenheit und Ermittlung der Erosionsgefährdung nur als gering gefährdet eingestuft worden. Aus diesem Grund seien keine Schutzmaßnahmen erforderlich gewesen.
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