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Enteignung von Bauernland

Bauernland in Staatshand: Enteignung landwirtschaftlicher Flächen

ackerland und traktor.
am Mittwoch, 24.02.2021 - 06:00 (4 Kommentare)

Immer öfter müssen Bauern landwirtschaftliche Flächen verkaufen – an den Staat oder an die Kommunen – ob sie wollen oder nicht.

felder.

Die Kommunen brauchen das Land vor allem für den Wohnungsbau, aber auch für Stromtrassen oder für Straßen. Flächenfraß nennen manche das. Ein gutes Geschäft ist das für die Landwirte in den seltensten Fällen, denn die gezahlten Preise sind meist solche für landwirtschaftliche Nutzflächen – und nicht die für Bauland.

Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht – denn die Preise für Agrarland liegen zwischen 10 und 20 Euro pro Quadratmeter. Für Bauland werden ohne Probleme 1000 Euro je Quadratmeter gezahlt. Die Differenz behalten die Kommunen, für die Stadtentwicklung oder für die Infrastrukturmaßnahmen.

Und an gleichwertige Ersatzflächen für die Landwirte ist kaum zu denken. Wie denn auch, denn Ackerland ist knapp in Deutschland. Pro Tag schrumpft die landwirtschaftliche Nutzfläche um 58 Hektar, sagt das Statistische Bundesamt – das sind knapp 22.000 Hektar im Jahr und entspricht dem Ausstieg von 336 landwirtschaftlichen Betrieben. Diese sind in Deutschland im Schnitt 63 Hektar groß.

In den letzten 25 Jahren ist die landwirtliche Nutzfläche in Deutschland um 1,35 Millionen Hektar geschrumpft. Gleichzeitig hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um 950.000 Hektar zugenommen. Das ist fast so viel, wie die landwirtschaftliche Fläche des Landes Schleswig-Holstein. Oder anders gesagt: Das ist die Fläche von rund 16.400 landwirtschaftlichen Betrieben.

Enteignung der Bauern in Wiesbaden und München

acker und felder.

Dennoch geht der Flächenfraß durch die Kommunen weiter. Im vorigen Jahr hat agrarheute über die mögliche Enteignung von Bauern im Umland von Wiesbaden berichtet. Der Grund: Die Gewinnung von Bauland für den neuen Stadtteil Ostfeld. Das Stadtparlament von Wiesbaden hat den Maßnahmen im vorigen Herbst mehrheitlich zugestimmt – obwohl sich die betroffenen Bauern um ihren Sprecher Ralf Schaab vehement gewehrt haben.

Ähnlich ist die Entwicklung im Umland von München. Hier soll mit rund 900 Hektar eines der größten Neubaugebiete Deutschlands entstehen. Auch in München haben sich die Bauern heftig gegen eine mögliche Enteignung gewehrt – und sich deshalb in der Initiative Heimatboden organisiert. Dabei sah es zunächst sogar nach einem Kompromiss zwischen der Stadt München und den Landwirten aus. Man wollte das Bebauungs-Konzept im Rahmen eines sogenannten kooperativen Stadtentwicklungsmodells entwickeln und mit den betroffenen Landwirten zusammenarbeiten.

Doch im vorigen Sommer entschied sich die Münchener Stadtregierung von Grünen und SPD dann doch anders. Wie schon in Wiesbaden ging auch die Stadt München auf Konfrontationskurs zu den Bauern und wählte das schärfste Schwert des Baugesetzes und der Bauplanung: Die „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ - kurz SEM.

Grundstückspreise sind lange eingefroren

rapsfeld.

Das rechtliche Instrument der SEM hat das Ziel große Stadtentwicklungsprojekte für Kommunen (deutlich) zu erleichtern. Darin vorgesehen ist als letzte Konsequenz auch die Enteignung – falls sich ein Landeigentümer querstellt und nicht verkaufen will. Eine wichtige Konsequenz des SEM ist außerdem: Die Grundstückspreise werden vorsorglich eingefroren – auf dem Niveau landwirtschaftlicher Nutzfläche. Also bei 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter.

Die Preise für Bauland bewegen sich hingegen bei 1000 Euro. Auch hier wäre sicher ein Kompromiss wünschenswert – in Wiesbaden hatten die Landwirte 80 Euro gefordert. Der Landwirt Hans Oberfranz, aus Daglfing bei München, sagte gegenüber dem bayerischen Rundfunk: Hier versucht man an Privatflächen auf billigstem Weg, kostengünstig und sehr schnell heranzukommen. Das heißt, die Bodenpreise werden eingefroren, es wird eine Vorkaufssatzung erlassen und man ist, in dem Moment wo diese  SEM im Gange oder eingeleitet ist, nicht mehr Herr seiner Grundstücke.“

Folgen für die Landwirte hat die SEM also auch ohne formale Enteignung. Statt die Spekulanten fernzuhalten, habe die SEM die Bodenspekulation erst so richtig in Gang gebracht, sagt Martin Zech, Sprecher der Bürgerinitiative Heimatboden und einer der betroffenen Landwirte.

Der Grund ist einfach: Sobald die Aussicht besteht, dass Acker zu Bauland wird, locke das natürlich Interessenten an. Und die Unsicherheit der Bodeneigentümer wächst ebenfalls. Ein Milchviehalter hat das schon zu spüren bekommen. Er konnte keine Weidefläche mehr finden, denn niemand wolle seine Flächen länger als für ein Jahr verpachten.

Rechtliche Möglichkeiten nicht ausgeschöpft - kalte Enteignung?

landwirtschaft in bayern.

Die Einleitung des SEM hat aber noch andere Folgen für die betroffenen Landwirte: Die eingefrorenen Bodenpreise erschweren es den Landwirten nämlich, Geld von der Bank für Investitionen oder andere betriebliche Maßnahmen zu borgen. Doch eigentlich macht es in der einige Jahre dauernden Planungsphase für den Landwirt wenig Sinn, überhaupt noch zu investieren, wenn man den Betrieb oder Teile davon am Ende ohnehin verliert bzw. verkaufen muss.

Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber aber vor, dass Enteignungen immer als letztes Mittel infrage kommen, wenn das Ziel nicht auf anderem Wege erreicht werden kann. So regelt es jedenfalls das Baugesetzbuch (BauGB). Vor einer tatsächlichen Enteignung steht dann immer das Enteignungsverfahren. Es hat das Ziel eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, erlässt die zuständige Behörde jedoch einen Enteignungsbeschluss.

Grundsätzlich vorgesehen ist auch, dass der Eigentümer eine Entschädigung erhält. Wahlweise kann die Entschädigung auch in Form von Land erfolgen. Von "kalter Enteignung" wird gesprochen, wenn ein Grundstück mehr oder weniger unter Wert und zwangsweise veräußert werden muss.

Das könnte unter den gegebenen Umständen – sowohl in München als auch in Wiesbaden – durchaus geschehen, zumindest wenn man die gewaltige Differenz zwischen Bauland und Agrarland (und den Verlust der Existenzgrundlage) als nicht fair betrachtet.

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