Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, bei der Urteilsverkündung (Vf. 28-IX-18) in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf 5 Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt er bei rund 10 Hektar am Tag.
Landesregierung strengte gerichtliche Überprüfung an
Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften - deutlich mehr als die notwendigen 25 000 - beim bayerischen Innenministerium eingereicht.
Das Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.
Heidl fordert die Politik zum Handeln auf
Just zu der Zeit, als der bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zum Flächenverbrauch stoppte, diskutierten gestern (17.7.) Experten bei einer Fachtagung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) in Herrsching über Wege, um den enormen Flächenentzug endlich zu stoppen.
BBV-Präsident Walter Heidl forderte flächensparende Planungsvorgaben bei Bau- und Infrastrukturprojekten. Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sollten bei allen Planungen weitestgehend geschont werden.
„Die Innenentwicklung muss gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese klaren Vorrang haben“, sagte Heidl. Dazu brauchte es ein Baulückenkataster und monetäre Anreize. „Die Politik in Bayern muss ein Leerstandsmanagement auf den Weg bringen und ein wesentlich stärkeres Augenmerk auf die Entsiegelung von Infrastrukturbrachen legen“, so Heidl.
Keine Flächen für Ausgleichsmaßnahmen entnehmen
Zudem muss aus Sicht des BBV der Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung für Ausgleichsmaßnahmen weitestgehend Einhalt geboten werden. Stattdessen sollten alternative Möglichkeiten zur Kompensation wie zum Beispiel die ökologische Aufwertung von „Eh-da“-Flächen, nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) und Ökopunkte genutzt werden.
Im Bundesnaturschutzgesetz sei zudem eine Änderung nötig, damit im Rahmen der Energiewende und beim Hochwasserschutz künftig keine Kompensationsmaßnahmen mehr erforderlich seien, da es sich ohnehin um ökologische Projekte handele.
Erfolgreiche Unterschriftenaktion
Der BBV setzt sich seit Jahren für einen besseren Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ein. 2011 hat der Verband deshalb die Unterschriftenaktion „Stoppt den Landfraß!“ gestartet. In Bayern konnten rund 70.000 Unterschriften gesammelt werden, bundesweit sind 212.000 Unterschriften zusammengekommen.
Nach Darstellung des BBV konnten dadurch eine Petition im Bundestag eingereicht und Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes erwirkt werden. Dadurch seien unter anderem produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen möglich geworden.
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