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Zulassungsstreit

Biodiversitätsauflagen für den Pflanzenschutz ohne Berechtigung?

Pflanzenschutzspritze im Frühjahr
am Freitag, 12.07.2019 - 10:36 (Jetzt kommentieren)

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum messbaren Einfluss des Pflanzenschutzes auf die Artenvielfalt vor.

Im Streit um die zusätzlichen Biodiversitätsauflagen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die das Umweltbundesamt (UBA) neuerdings verlangt, hat die Bundesregierung jetzt einen bemerkenswerten Mangel an Fakten eingeräumt.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion heißt es, der Bundesregierung "liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zum konkret messbaren Anteil des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln an einem Rückgang der Biodiversität vor". Im Klartext: Die vom UBA verlangte Teilflächenstillegung als Ausgleich für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist fachlich aus der Luft gegriffen.

Fast alle Ackerkulturen ab 2020 betroffen

Bekanntlich knüpft das Umweltbundesamt sein Einvernehmen an die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an die Bedingung, dass Landwirte 10 Prozent ihrer Flächen stilllegen, wenn sie bestimmte Mittel anwenden wollen.

Bis zum 17. Mai 2019 machte das UBA diese Auflage schon für 49 Zulassungsanträge zur Bedingung, davon 42 Herbizide, wovon sieben den Wirkstoff Glyphosat enthalten. Nach Auffassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden daher ab dem kommenden Jahr nahezu alle Ackerbau- und Gemüsekulturen von der Biodiversitätsauflage betroffen sein.

Streit in der Regierung dauert an

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass über die Biodiversitätsauflagen derzeit ein "Abstimmungsprozess" zwischen dem Agrar- und dem Umweltministerium laufe. Noch nicht einmal zur Frage, ob die Verpflichtung zur Teilstilllegung einer Enteignung gleichkomme, hat die Bundesregierung nach eigenem Bekenntnis eine abschließende Position.

Laut Regierungsangaben haben die vom UBA geforderten Zulassungsbedingungen bereits 22 Widersprüche und sechs Klagen von Pflanzenschutzherstellern ausgelöst. Außerdem klagt auch eine Nicht-Regierungsorganisation gegen das BVL, weil das Amt ein Mittel für 2019 befristet zugelassen hat, ohne die Biodiversitätsauflage anzuwenden.

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