Das Verfahren um wurde vorige Woche am Amtsgericht Alsfeld verhandelt. Der Landwirt hatte im Eilverfahren versucht, die Arbeiten für die Autobahn 49 zu stoppen, berichtete in der vorigen Woche die Hessenschau. Dabei geht es um gepachtete Flächen auf denen der Landwirt für sein Tiere Heu erntet.
Der Bio-Bauer wollte in dem Verfahren eine Einstweilige Verfügung erwirken. Auf diese Weise wollte er verhindern, dass auf den vom ihm gepachteten Flächen Maschinen und Baumaterial abgestellt werden und Baumaßnahmen durchgeführt werden. Außerdem forderte er, dass eine anliegende Straße von Baumaschinen nicht mehr befahren werden sollte.
Der Anwalt des Landwirts hatte im Vorfeld des Verfahrens argumentiert, dass dem Landwirt die Wiese rechtswidrig entzogen worden sei. Doch die Bauarbeiten in dem Bereich laufen bereits. Das Gericht wies den Antrag des Bauern auch aus formalen Gründen ab.
Die Begründung: "Für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung sei eine besondere Dringlichkeit geboten. Diese sei aber mittlerweile nicht mehr gegeben. Der Landwirt habe das Eilverfahren nicht zügig genug vorangetrieben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig", hieß es weiter.
Landwirt wurden die Flächen bereits entzogen

Nach Auffassung des Landwirts hat der Bund die im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten naturschutzrechtlichen Maßnahmen nicht so rechtzeitig durchgeführt, um schon jetzt mit dem Bau in seine Flächen eingreifen zu dürfen. Dem Landwirt wurden die betroffenen Flächen durch Anordnungen der hessischen Flurbereinigungsverwaltung entzogen. Der betroffene Landwirt befürchtet nun schwere Nachteile für seinen Betrieb aufgrund von Engpässen beim Futter und der Gülleausbringung.
Er hatte zusätzlich beim Hessischen Staatsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, wie die Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor war er im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos geblieben.
Die öffentliche Bedeutung des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof (dem Verfassungsgericht des Landes Hessen) liegt in zwei Punkten, heißt es seitens der Kläger: Bund und Land würden nämlich auf die landwirtschaftlichen Flächen des Klägers zugreifen, „obwohl dieser Zugriff zwingend voraussetzt, dass auf anderen Flächen die planfestgestellten, sogenannten vorlaufenden naturschutzrechtlichen Maßnahmen fristgerecht vorher abgeschlossen worden sind“, berichtet unter anderem auch die Regionalzeitung Gießener Allgemeine über den Fall. Dies ist aber nicht geschehen, argumentiert der Landwirt.
Flächen sind aber „nur“ Pachtland
Der Fall hatte bereits im Frühjahr das Amtsgericht Kirchhain beschäftigt, wurde dann aber nach Alsfeld weitergeleitet. Das dortige Gericht ist für den Vogelsbergkreis zuständig. Kirtorf, wo die Flächen des Landwirts liegen, befindet sich nahe am Dannenröder Forst, in dem im vergangenen Herbst und Winter unter heftigen Protesten von Umwelt- und Klimaschützern Bäume für den Weiterbau der A49 gefällt wurden.
Die Autobahn soll in wenigen Jahren Gießen und Kassel schneller miteinander verbinden. Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Kläger sein Anliegen auch deshalb nicht durchsetzen könne, weil er nur der Unterpächter des Wiesengrundstücks sei. Er habe es vom Pächter lediglich gemietet und könne keine Ansprüche geltend machen.
Besitzer der Flächen ist der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW). Ihm gehört die mehr als 3.500 Quadratmeter große Fläche, von der der klagende Landwirt rund 1.500 Quadratmeter nutzt, um Heu und Tierfutter für seinen Bio-Hof in Stadtallendorf-Schweinsberg zu machen
Zuvor schon Proteste im Dannenröder Forst
Im Dannenröder Forst sowie im nahe gelegenen Maulbacher Wald und im Herrenwald bei Stadtallendorf (Marburg-Biedenkopf) waren zwischen Oktober 2020 und März 2021 bereits 85 Hektar Wald gerodet worden - für den Weiterbau der A49.
Aus Protest dagegen hatten damals Umwelt- und Klimaschützer Waldgebiete besetzt und zahlreiche Baumhäuser und Barrikaden errichtet. Sie wurden von der Polizei entfernt. Dabei kam es auch immer wieder zu Zwischenfällen und Verletzten.
Die A49 soll einmal Kassel und Gießen direkter miteinander verbinden. Umweltschützer sehen das Projekt im Widerspruch zu einer umweltfreundlichen Verkehrswende - die Befürworter der Autobahn erhoffen sich weniger Lärm und Verkehrsbelastung in den Dörfern der Region sowie eine bessere Straßenanbindung für die Pendler.
Im Juni war eine Waldbesetzerin aus dem Dannenröder Forst vom Amtsgericht Alsfeld (Vogelsberg) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
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