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Breitbandausbau: Musterverträge mit Funkmastbetreibern für Landwirte

Funkmast auf dem Land
am Donnerstag, 18.11.2021 - 09:54 (Jetzt kommentieren)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und Vantage Towers haben einen Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietkonditionen für Freiflächenfunkmaststandorte auf dem Land ausgearbeitet.

Damit der Breitbandausbau an Höhe gewinnt, sollen bis 2025 im ländlichen Raum mehrere Tausend Funkmaststandorte eingerichtet, angemietet und bestehende Mietverträge verlängert werden. Aus Sicht der Landwirte und Grundstückseigentümer sind dabei ausgewogene Mietverträge und marktgerechte Miethöhen wichtig.

Um das zu erreichen, haben der DBV und Vantage Towers, einer der führenden Betreiber von Sendemasten in Europa, in den letzten Monaten Gespräche geführt. Am Ende der Verhandlungen sind ein Mustermietvertrag und Empfehlungen zu den Mietbedingungen für Freiflächenfunkmaststandorte herausgekommen.

Mustervertrag für Landwirte enthält rechtliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen

Der DBV hat vor allem deshalb mit mehreren Funkmastbetreibern verhandelt, weil sie derzeit versuchen, Landwirte mit Grundstückseigentum durch Verträge zu binden, die nicht immer zugunsten der Grundstückseigentümer ausfallen. Das führt dazu, dass Landwirte ihre Kreis- und Landesbauernverbände aktuell verstärkt darum bitten, die Vertragsangebote zu prüfen.

Der Mustermietvertrag enthält unter anderem Empfehlungen zu Vertragslaufzeit, Haftung, Rückbau und Miethöhen. Er umfasst alle wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundstücksbesitzer müssen nur noch die Miethöhe selbst verhandeln.

Funkmaststandort-Mustervertrag: Darauf sollten Landwirte mit Grundstück besonders achten

Für Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Krüger vom DBV sind vor allem folgende Punkte entscheidend:

  1. Jahresmiete: Landwirte sollten eine Jahresmiete von 3000 € durchsetzen können, an interessanten Standorten auch mehr. Sie sollten zudem eine Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex verlangen und vereinbaren, dass der Mieter sie über Untervermietungen informiert und an der Miete beteiligt.
  2. Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit sollte bei frei stehenden Türmen 15 bis höchstens 20 Jahre lang sein. Bei Dachantennen 10 bis höchstens 15 Jahre. Außerdem rät Krüger Landwirten: „Eine einseitige Verlängerungsoption des Vermieters sollten Sie nicht akzeptieren, wenn überhaupt eine Verlängerungsoption mit unbestimmter Laufzeit, aber zweijähriger Kündigungsfrist.“
  3. Haftung: Der Standortmieter sollte die Haftung (verschuldensunabhängig) für alle Personen- und Sachschäden übernehmen, die bei Aufbau, Betrieb und Abbau der Anlagen entstehen. Das sollte möglichst auch bei Folgeschäden gelten. Das sollte auch für das Verschulden von Drittunternehmern gelten.
  4. Rückbau: Vermieter sollten sich den kompletten Rückbau der Anlage bei Vertragsende zusichern lassen. Darüber hinaus sollten sie die Löschung der Dienstbarkeiten verlangen und festlegen, dass die Fläche in einen einwandfreien Zustand zurückversetzt wird. Mieter sollten sich auch den Rückbau selbst absichern lassen. Das können Landwirte zum Beispiel durch eine sog. selbstschuldnerische Bankbürgschaft sicherstellen, die mehr Sicherheit für Bürgschaftsgläubiger bietet.

Hinweis: Der Mustermietvertrag hat ausdrücklich Empfehlungs- und Orientierungscharakter. Er enthält keine verbindlichen Vorgaben für die Vertragsverhandlungen im Einzelfall.

Der DBV unterstützt und berät seine Mitglieder bei der Prüfung von Vertragsangeboten, die Funkmastbetreiber ihnen machen, um ihre Grundstücke als Funkmaststandort anzumieten. Verbandsmitglieder, die Zweifel haben, können sich an ihre Kreis- und Landesbauernverbände wenden.

Mit Material von Deutscher Bauernverband (DBV)

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