Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Anlage zur Aufzucht von 79.600 Masthähnchen hat das Verwaltungsgericht Stade vor etwa einer Woche aufgehoben. Gegen den Landkreis Rotenburg, der die Genehmigung im November 2017 ausstellte, klagte der Landesverband des BUND und gewann das Verfahren.
Um zu prüfen, ob für das Bauvorhaben eine Privilegierung im Außenbereich vorliegt, führte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Berechnungen zum Anteil der Futtergrundlage aus eigenem Anbau durch. Die Landwirtschaftskammer kam zu dem Entschluss, dass der Betrieb den notwendigen Teil von mehr als der Hälfte der Futtermenge selbst produzieren kann. Daran zweifelte der BUND Rotenburg und legte erste Widerspruch gegen die Genehmigung ein und als dieser abgelehnt wurde, erhob der Landesverband Klage.
Wie der Landkreis Rotenburg gegenüber agrarheute erklärte, werde er als Beklagter keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Mehrere Gründe hoben die Baugenehmigung auf
Der Landkreis Rotenburg weist auf eine geänderte Rechtslage bei den Pachtverträgen hin: Ende 2019 – also zwei Jahre nachdem der Landkreis die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilte – habe es verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gegeben, nach denen Pachtverträge eine Pachtdauer von mindestens 15 Jahres aufweisen müssten. Das sei im Januar 2022, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade, nicht mehr der Fall gewesen.
Darüber hinaus hätten sich für die Berechnung der Futtergrundlage wegen der Trockenheit der letzten Jahre mittlerweile die Ausgangsdaten geändert. Es werde daher von einem geringeren Maisertrag ausgegangen, so der Landkreis.
Aus Sicht des Landkreises Rotenburg waren die Ausgangsbedingungen, die sich zwischen 2017 und 2022 geändert haben, also maßgeblich für das Urteil.
BUND Rotenburg geht weiterhin von fehlerhaften Berechnungen aus
Dagegen sieht sich der BUND in seiner Auffassung bestätigt und gibt in seiner Mitteilung zum Urteil an, dass die Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fehlerhaft gewesen seien. Die Entscheidung „hat unseren Standpunkt bestätigt, dass die vom Landkreis Rotenburg erteilte Genehmigung […] nicht dem geltenden Recht entsprach“, sagt Manfred Radtke, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Rotenburg. Mit dem Urteil sei der Verband „sehr zufrieden“.
Für die Berechnung der betriebseigenen Futtergrundlage habe die Landwirtschaftskammer Silomais und Grünschnitt berücksichtigt, was nicht den Vorgaben entspreche. „Hier dürfte sich die bisherige Praxis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wohl ändern“, mutmaßt der BUND Rotenburg.
In der Landwirtschaftskammer Niedersachsen werde das Urteil als Einzelfallentscheidung betrachtet, teilt ein Pressesprecher der Kammer agrarheute mit. „Der für unsere Arbeit wichtige Punkt liegt in der Tatsache, dass das Gericht unsere im Genehmigungsverfahren angewendete Vorgehensweise bei der Futtermittelberechnung durchgängig bestätigt hat“, heißt es aus der Landwirtschaftskammer.
Im Urteil, das agrarheute vorliegt, wird erklärt, dass das Ergebnis einer im Oktober 2021 vom Gericht durchgeführten Beispielrechnung nur leicht von dem der Landwirtschaftskammer abwich.
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