Der entsprechenden Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen hat der Bundesrat unter der Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Mit der Verordnungsnovelle wird das Gesetz zur Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 6. Februar 2012 ergänzt.
Es sieht vor, dass Pflanzenschutzgeräte künftig nur noch im Dreijahresabstand geprüft werden müssen; bislang wurden diese alle zwei Jahre getestet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass in der Folge jährlich rund 28.000 Geräte weniger geprüft werden müssen. Die Entlastung für die Wirtschaft wird auf 3,64 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Dieser Einsparung stünden allerdings Gewinneinbußen der Kontrollwerkstätten gegenüber.
- Das neue Pflanzenschutzgesetz: So sieht die Praxis aus (Februar 2012) ...
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