Die Regelung zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen für den Veranlagungszeitraum 2019 verschiebt die Abgabefrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 31. Juli auf das Jahresende.
Fragen zu Corona-Hilfen müssen geklärt werden
Wegen der Corona-Pandemie müssen sich die landwirtschaftlichen Buchstellen derzeit mit völlig neuen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Um sowohl die Bearbeitung der Anträge auf Corona-Hilfen als auch die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen gewährleisten zu können, haben die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetz den Buchstellen mehr Zeit eingeräumt.
Verspätungszuschläge und Zinsen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung werden damit vermieden.
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