Es könne nicht richtig sein, dass einer Bäuerin die Rente infolge einer Entscheidung des Ehegatten vorenthalten werde, kritisierte die Abgeordnete. Diese Regelung führe das Ziel der Einführung der Bäuerinnenrente, eine eigenständige Altersabsicherung für die Bäuerinnen zu schaffen, völlig ad absurdum. Wenn nur ein Ehegatte über das Eigentum am Hof verfüge, liege es letztlich in der Hand dieses Ehegatten, wie diese Entscheidung gefällt werde und wie sie ausfalle. Daher könne von einer eigenständigen Alterssicherung der Bäuerin nicht gesprochen werden, wenn die Rentenzahlung für die Bäuerin von einer Entscheidung des Ehemannes abhänge.
Ziel der Grünen sei daher, dass die Rente den Bäuerinnen auf jeden Fall auch ausgezahlt werde, und zwar auch dann, wenn sich der Ehegatte entscheiden sollte, den Hof nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuführen, erläuterte Behm.
- Hofabgabeklausel: Änderungsvorschlag für Sommer angestrebt (28.02.2012) ...
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