Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Recht

Bundesregierung verteidigt Hofabgabeklausel

am Montag, 24.09.2012 - 10:38 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Auf eine schriftliche Anfrage der Grünen, erklärt das Bundearbeitsminiterium an der Hofabgabeklausel festzuhalten. Die Grünen fordern eine eigenständige Absicherung der Rente für Bäuerinnen.

Die Bundesregierung sieht weiterhin keine Veranlassung für weitergehende Änderungen an der Hofabgabeklausel. Ehegatten von Landwirten, die ihren Hof nicht abgeben, erfüllen damit auch künftig nicht die Voraussetzung für den Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente. Das geht aus der Antwort der Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Dr. Annette Niederfranke, auf eine schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm hervor.

Rentenleistung erst nach Hofübergabe

Die Hofabgabe als Voraussetzung für eine Rentenleistung der Alterssicherung der Landwirte (AdL) an Landwirte und deren Hinterbliebene habe das Ziel, dass landwirtschaftliche Unternehmen frühzeitig an jüngere Nachfolger übergeben und damit die Wettbewerbsfähigkeit und die Einkommenssituation der Betriebe erhalten und verbessert würden, erläutert Niederfranke. Ihren Angaben zufolge unterliegen die Bäuerinnen mit der Einbeziehung in die Versicherungspflicht AdL den gleichen Rechten und Pflichten wie alle Landwirte. Das gelte selbstverständlich auch für die Voraussetzungen zur Gewährung einer Rente. In der Regel werde die Entscheidung, ob bei Erreichen der Regelaltersgrenze der Hof abgegeben oder weiter bewirtschaftet werden solle, von beiden Eheleuten gemeinsam getroffen.
 
Behm nannte es empörend, dass die Bundesregierung weiter an der "frauenfeindlichen Nichtgewährung" der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten festhalte.
  • BDL: Hofabgabeklausel muss erhalten bleiben (21.03.2011) ...

Grüne: Rente an Bäuerinnen in jedem Fall auszahlen

Es könne nicht richtig sein, dass einer Bäuerin die Rente infolge einer Entscheidung des Ehegatten vorenthalten werde, kritisierte die Abgeordnete. Diese Regelung führe das Ziel der Einführung der Bäuerinnenrente, eine eigenständige Altersabsicherung für die Bäuerinnen zu schaffen, völlig ad absurdum. Wenn nur ein Ehegatte über das Eigentum am Hof verfüge, liege es letztlich in der Hand dieses Ehegatten, wie diese Entscheidung gefällt werde und wie sie ausfalle. Daher könne von einer eigenständigen Alterssicherung der Bäuerin nicht gesprochen werden, wenn die Rentenzahlung für die Bäuerin von einer Entscheidung des Ehemannes abhänge. 
 
Ziel der Grünen sei daher, dass die Rente den Bäuerinnen auf jeden Fall auch ausgezahlt werde, und zwar auch dann, wenn sich der Ehegatte entscheiden sollte, den Hof nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuführen, erläuterte Behm.
  • Hofabgabeklausel: Änderungsvorschlag für Sommer angestrebt (28.02.2012) ...

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...