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Recht

Bundessozialgericht bekräftigt Hofabgabeklausel

Justizia
am Donnerstag, 22.11.2012 - 11:14 (Jetzt kommentieren)

Kassel - Die Hofabgabepflicht als Rentenvoraussetzung ist verfassungsmäßig - dies bestätigte jüngst das Bundessozialgericht (BSG). Die Kläger haben nun eine sogenannte Anhörungsrüge beantragt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) erneut bestätigt. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig, nachdem von Klägerseite eine sogenannte Anhörungsrüge beantragt worden ist. Damit erhalten die Kläger Gelegenheit, Argumente gegen die Entscheidung vorzubringen. Die Frist dafür läuft bis Anfang Dezember. Ein endgültiger Beschluss des Bundessozialgerichts wird aller Voraussicht nach wenig später ergehen. Das in Kassel ansässige Gericht ist in seiner vorliegenden Entscheidung seiner bisherigen Rechtsprechung treu geblieben (Beschlüsse vom 29. August 2012, Az. B 10 LW 5/12 B u.a.).

Hofabgabepflicht positiv für Agrarstruktur

Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, mit der gesetzlich geforderten Hofabgabe werde das ursprünglich verfolgte Ziel eines Strukturwandels in der Landwirtschaft wegen des aktuellen Mangels an Hofnachfolgern nicht mehr erreicht. Die Verknüpfung von Hofabgabepflicht und Gewährung der Rente verletze sie in ihren Grundrechten.
 
Das Bundessozialgericht hält diese Rechtsfrage für nicht mehr klärungsbedürftig. Das Gericht wies darauf hin, dass sogar das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung zur Hofabgabe in mehreren Entscheidungen als verfassungsgemäß beurteilt habe. Wie das BSG in seinem Beschluss weiter ausführte, geht der Gesetzgeber laut des zu Beginn dieses Jahres beschlossenen Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) davon aus, dass sich die Hofabgabepflicht auch unter den heutigen Verhältnissen in der deutschen Landwirtschaft positiv auf die Agrarstruktur auswirke.
 

Bundesregierung hält an Klausel fest

Die Bundesregierung werde auch weiterhin an der bisherigen Regelung zur Hofübergabe festhalten. Sie gäbe keinen Handlungsbedarf  in diesen ureigenen Entscheidungsprozess von Unternehmern einzugreifen. Dies machte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt erneut deutlich. Es stehe in der Eigenverantwortung des Betriebsleiters, sich um die Nachfolge zu kümmern. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde insbesondere für junge Landwirte eine deutliche Verschlechterung ihrer beruflichen Perspektiven bedeuten.
 

Hofnachfolger finden

Bleser rät den Landwirten sich frühzeitig mit dem Thema Hofnachfolge zu beschäftigen. Auf der Ebene der Bundesländer gibt es dafür zahlreiche Beratungsangebote und auch Hofbörsen, die von den Landgesellschaften betrieben werden. Außerdem biete das Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Initiative nexxt-Unternehmensnachfolge eine Möglichkeit Unternehmer zusammenzubringen, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollen. Dieses Angebot steht auch der Agrarbranche offen.
 
 

Gute Jobaussichten in der Agrarbranche

 

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