Wie das Gericht heute mitteilte, wies der Erste Senat die Klage eines niedersächsischen Gülletransporteurs zurück. Der Unternehmer hat die Melde- und Nachweispflichten über Jahre nicht erfüllt. Mehrere Rechtsstreitigkeiten waren die Folge.
Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begründete der Kläger seine Weigerung, die erforderlichen Daten an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu übermitteln, mit angeblichen Formfehlern der Landesverordnung über Meldepflichten für Wirtschaftsdünger.
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Gemäß höchstrichterlicher Entscheidung stützen sich die Melde- und Aufzeichnungspflichten jedoch korrekt auf eine vom Bund mit dem Düngegesetz auf die Bundesländer übertragene Ermächtigung (Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17).
Somit ist die Klage des Unternehmers gescheitert. Allerdings beanstandete der Senat, dass das niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem Kläger den Rechtsweg in unzulässiger Weise erschwert habe.
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