Ausdrücklich betont die EU-Kommission, dass diese Schlussfolgerung ausschließlich Veräußerungen betrifft, die von der
BVVG als Privatisierungsstelle für land- und forstwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern vorgenommen werden. In dem Brief wird festgestellt, dass Grundstücksverkäufe grundsätzlich anhand der Grundstücksmitteilung zu beurteilen sind.
- BVVG-Flächen auch im Jahr 2012 stark nachgefragt (04.02.2013) ...
Bei dieser EU-Mitteilung handelt es sich um einen Leitfaden für die Mitgliedstaaten der sicherstellen soll, dass Verkäufe durch die öffentliche Hand beihilfefrei erfolgen. Demnach kommen zwei Verfahren in Frage: Zum einen einem bedingungsfreien Bietverfahren und zum anderen eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen.
- BVVG soll Privatisierungspolitik ändern (30. Januar) ...
- Umfrage: Müssen wir den Boden schützen? (12.02.2013) ...
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