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Recht

BVVG darf Vergleichspreise verwenden

am Mittwoch, 13.02.2013 - 12:17 (Jetzt kommentieren)

In einem Schreiben an Außenminister Westerwelle bestätigt die EU-Kommission, dass das verwendete Vergleichspreissystem der BVVG nicht zu Beihilfen führt.

EU-Wettbewerbskommissar Joapuin Almunia bestätigte in einem Schreiben an Außenminister Westerwelle, dass durch die Preisermittlung für BVVG-Verkäufe keine Vorteile für die Erwerber entstehen. Damit ist geklärt, dass das von der BVVG verwendete Vergleichspreissystem (VPS) nicht zu Beihilfen führt, die von der EU-Kommission zu genehmigen wären.
 
 

Verkäufe durch die öffentliche Hand müssen beihilfefrei erfolgen

Ausdrücklich betont die EU-Kommission, dass diese Schlussfolgerung ausschließlich Veräußerungen betrifft, die von der BVVG als Privatisierungsstelle für land- und forstwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern vorgenommen werden. In dem Brief wird festgestellt, dass Grundstücksverkäufe grundsätzlich anhand der Grundstücksmitteilung zu beurteilen sind.
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Bei dieser EU-Mitteilung handelt es sich um einen Leitfaden für die Mitgliedstaaten der sicherstellen soll, dass Verkäufe durch die öffentliche Hand beihilfefrei erfolgen. Demnach kommen zwei Verfahren in Frage: Zum einen einem bedingungsfreien Bietverfahren und zum anderen eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen.
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