Ab dem 1. Januar 2018 darf ein Unternehmensverbund mit mehreren rechtlich selbständigen Pächtern in Summe nur einmal bis zu 450 Hektar landwirtschaftliche Fläche direkt von der BVVG erwerben. In Sachsen-Anhalt beträgt diese Obergrenze 100 Hektar.
Das teilte die BVVG nach einer Absprache zwischen Bund und Ländern mit. Hintergrund ist, dass die für den Direkterwerb landwirtschaftlicher Flächen geltenden Obergrenzen für Pächter in der Vergangenheit in Einzelfällen überschritten werden konnten, wenn mehrere der berechtigten Pächter Teil eines gemeinsamen Unternehmensverbundes waren.
Die Landwirtschaftsminister der neuen Länder hatten darum präzisere Privatisierungsgrundsätze gefordert.
Die BVVG hat in den neuen Bundesländern noch etwa 127.000 Hektar landwirtschaftliche sowie rund 7.700 Hektar forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.
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