Nach Auffassung des Bundes wenden einige Sachverständige die Grundstücksmitteilung der EU-Kommission bei der Marktwertbestimmung nicht korrekt an, so dass die BVVG ihrer Verpflichtung, Grundstücke nur zu beihilfefreien Preisen zu verkaufen, nicht nachkommen kann.
BVVG: Verkaufspraxis auf dem Prüfstand

Berlin/Brüssel - Die EU soll Verkaufspraxis und Preisfindung der BVVG bei Direktverkäufen überprüfen. Die Bundesregierung will damit Rechtssicherheit in lange strittigen Fragen erreichen.
Nach Auffassung des Bundes wenden einige Sachverständige die Grundstücksmitteilung der EU-Kommission bei der Marktwertbestimmung nicht korrekt an, so dass die BVVG ihrer Verpflichtung, Grundstücke nur zu beihilfefreien Preisen zu verkaufen, nicht nachkommen kann.
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