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Recht

BVVG: Verkaufspraxis auf dem Prüfstand

am Mittwoch, 27.07.2011 - 10:51 (Jetzt kommentieren)

Berlin/Brüssel - Die EU soll Verkaufspraxis und Preisfindung der BVVG bei Direktverkäufen überprüfen. Die Bundesregierung will damit Rechtssicherheit in lange strittigen Fragen erreichen.

Wie kann der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen der BVVG im Direkterwerbsverfahren ermittelt werden wenn sich potentieller Käufer und BVVG nicht einigen? Zur bisher üblichen Praxis nach den von Bund und neuen Ländern im Frühjahr 2010 unterzeichneten Privatisierungsgrundsätzen (PG 2010) herrschen seit längerem ernste Meinungsverschiedenheiten vor.

Nach Auffassung des Bundes wenden einige Sachverständige die Grundstücksmitteilung der EU-Kommission bei der Marktwertbestimmung nicht korrekt an, so dass die BVVG ihrer Verpflichtung, Grundstücke nur zu beihilfefreien Preisen zu verkaufen, nicht nachkommen kann.
 
Regierung will Rechtssicherheit
 
Um die Frage der Wertermittlung zu klären, soll jetzt die EU-Kommission ein so genanntes Pränotifizierungsverfahren durchführen. Der Kommission liegt die entsprechende Mitteilung der Bundesregierung bereits vor. Durch das Verfahren soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Außerdem will die Regierung die seit geraumer Zeit streitigen Fragen in diesem Zusammenhang einer möglichst abschließenden Lösung zuführen und damit das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung der BVVG-Verkaufspraxis durch die EU-Kommission vermindern.

Übergangsregeln für potenzielle Käufer

Bis dahin werden Direktverkäufe nach den Privatisierungsgrundsätzen von 2010 fortgeführt. Allerdings gibt es zunächst keine Gutachtenaufträge mehr. Sie können die ihnen zugedachte "friedenstiftende" Wirkung vorerst nicht mehr entfalten, heißt es in einer Mitteilung der BVVG.

Kommt es auf der Grundlage eines Angebotes der BVVG nicht zu einer Verständigung über den zu vereinbarenden Kaufpreis mit dem direkterwerbsberechtigten Pächter, setzt die BVVG vorerst auf eine Übergangslösung: Der potentielle Käufer erhält zunächst einen vierjährigen Pachtvertrag. Dadurch wird sichergestellt, dass er die von der Direkterwerbsmöglichkeit betroffenen Flächen im Anschluss an die Entscheidung der EU-Kommission ohne eine öffentliche Ausschreibung direkt erwerben kann.
 
Bis zu einer abschließenden Klärung durch die Kommission wird die BVVG keine Kaufverträge zu einem "vorläufigen Kaufpreis" abschließen. Auch Anpassungsklauseln werden vorerst nicht vereinbart. Werden nach Klärung der Rechtslage in Zukunft auch wieder Gutachten der Kaufpreisbestimmung zugrunde gelegt, so werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Wertverhältnisse berücksichtigt. 

Hintergrund: Die BVVG

Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen zuständig. Sie hat in den neuen Bundesländern derzeit noch rund 347.000 Hektar landwirtschaftliche sowie etwa 69.000 Hektar forstwirtschaftliche Flächen in ihrem Bestand.

Video: Viel investiert - doch sind jetzt bald die Flächen weg?

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