Dach wegen PV-Anlage kaputt: Finanzamt darf Vorsteuer nicht streichen


Wurde bei der Installation einer PV-Anlage auf einem Gebäude das Dach beschädigt, kann der Stromerzeuger aus den Reparaturkosten vom Finanzamt den vollen Vorsteuerabzug verlangen. Das Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, was dieses Urteil für Landwirte bedeutet.
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