Festmist und Kompost liefern einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, zum Grünlanderhalt sowie zu Gewässerschutz und Bodenfruchtbarkeit. Mit Sperrfristen für die Ausbringung von Mist und Kompost im Herbst und Winter, wie sie im Entwurf der neuen Düngeverordnung vorgesehen sind, würden aber gerade die Betriebe gefährdet, die diese wasser- und bodenschützende Kreislaufwirtschaft praktizieren.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) trafen sich zu einem Spitzengespräch. Sie fordern mit Blick auf die neue Düngeverordnung deshalb, dass Festmist und Kompost zeitlich unbeschränkt ausgebracht werden dürfen und die Vorgaben für Lagerkapazitäten bei Festmist nicht ausgeweitet werden.
Düngerausbringung im Winter ohne negative Folgen
Landwirte bringen diese Dünger häufig im Winter auf dem gefrorenen Boden aus, um die Böden zu schonen. Bei sachgerechter Anwendung ist keine negative Auswirkung auf das Grundwasser bekannt. Auch die Wissenschaft sieht keinen Bedarf für solche einschränkenden Regelungen, erklärten beide Verbände. Generell dürften Betriebe mit geringen Nährstoffsalden, von denen keine negativen Umweltwirkungen ausgehen, nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden.
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