Wie die KTG Agrar SE mitteilt, hat die Deutsche Börse AG die Einbeziehung der beiden Unternehmensanleihen 11/17 (ISIN: DE000A1H3VN9) und 14/19 (ISIN: DE000A11QGQ1) des Unternehmens in den Open Market, Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 22. November 2016 gekündigt. Eigentlich sollten diese Anleihen bis 2017 und 2019 laufen.
Da nach wie vor das Insolvenzverfahren läuft, ist nach Aussage von Börsenexperten fraglich, ob die Besitzer dieser Anleihen nun überhaupt noch etwas erhalten werden.
Handel der KTG Agrar Anleiehn wird eingestellt
Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Handel der Anleihen im Entry Standard eingestellt. Mit dem Delisting entfallen sämtliche Rechte und Pflichten des Emittenten im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Entry Standard.
Der Entry Standard ist ein Teilbereich des Open Market der Frankfurter Börse, bei dem die Anforderungen nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Deutschen Börse geregelt werden. Die geringeren Anforderungen sollen kleinen und mittelgroßen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Die Bedingungen des Entry Standard gehen aber etwas über die allgemeinen Bedingungen des Open Market hinaus.
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