Im Agrarausschuss der Länderkammer kam weder für eine Änderung des Düngegesetzes noch der Düngeverordnung eine Mehrheit zustande. Offen ist allerdings, wie der Umweltausschuss abstimmen wird. Der befasst sich in dieser Woche mit den Vorlagen.
Mit der Initiative soll die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungs-Obergrenze von 170 Kilogramm pro Hektar auf alle organischen
Düngemittel angewendet werden, insbesondere auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft. Die seien in ihrer Wirkungsweise und hinsichtlich ihrer Nährstoffgehalte mit denen tierischer Herkunft vergleichbar, lautet die Begründung.
- Düngerecht: Änderungsvorschlag bei den Ausschüssen. (6. Mai 2013)...
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