Im Agrarausschuss der Länderkammer kam weder für eine Änderung des Düngegesetzes noch der Düngeverordnung eine Mehrheit zustande. Offen ist allerdings, wie der Umweltausschuss abstimmen wird. Der befasst sich in dieser Woche mit den Vorlagen.
Mit der Initiative soll die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungs-Obergrenze von 170 Kilogramm pro Hektar auf alle organischen Düngemittel angewendet werden, insbesondere auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft. Die seien in ihrer Wirkungsweise und hinsichtlich ihrer Nährstoffgehalte mit denen tierischer Herkunft vergleichbar, lautet die Begründung.
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Umfassende Novellierung notwendig
Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt eine einzelne Änderung ab. Im Ministerium verweist man auf die Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung des Düngerechts. Die Grundlage dafür bilde der Abschlussbericht zur Evaluierung der Düngeverordnung, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts für Ländliche Räume im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums Ende letzten Jahres vorgelegt hatte.
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