In Rheinland-Pfalz unterstützt der BWV eine Normenkontrollklage gegen die Düngeverordnung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Kläger ist ein Landwirt aus der Eifel. Sein Antrag richtet sich vornehmlich gegen die Ausweisung der Roten Gebiete, die das Land Rheinland-Pfalz im Herbst 2019 vorgenommen hat.
BWV-Präsident Michael Horper erklärte, mit diesem nächsten juristischen Schritt lasse der Verband die – nach Ansicht vieler Landwirte und des BWV – fehlerhafte Ausweisung der Roten Gebiete durch das höchste rheinland-pfälzische Gericht überprüfen.
Eilverfahren als unzulässig abgelehnt
Mit einem Eilantrag gegen die Gebietsausweisung war der BWV im Januar vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Das Eilverfahren wurde vom Gericht als unzulässig abgelehnt (VG Trier, 9 L 5154/19.TR). Die Auswirkungen für den Betrieb seien nicht existenzbedrohend, stellten die Richter fest. Das Hauptsacheverfahren wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht fortgeführt.
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