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Wirtschaftsdünger

Düngeverordnung: Jetzt die Güllelagerung planen

am Donnerstag, 13.07.2017 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Wegen der neuen Düngeverordnung müssen viele Betriebe die Güllelagerkapazitäten erweitern und zusätzliche Nährstoffmengen abgeben. Was sollten Landwirte jetzt tun?

Mit der neuen Düngeverordnung wird der umwelt- und pflanzengerechte Einsatz von Gülle immer wichtiger. Sperrfristen für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und die zulässigen Nährstoffsalden sind einzuhalten.

    Jetzt Kapazitäten zur Güllelagerung planen

    Künftig müssen mehr Betriebe ihre Nährstoffe in entferntere Ackerbauregionen transportieren. Dies erfordert zusätzliche Lagerkapazitäten durch den Bau von Güllebehältern. Was Landwirte zur Güllelagerung beachten sollten, haben wir nachfolgend kurz aufgelistet:

    • Der Lagerraumbedarf richtet sich nach der Lagerdauer und der anfallenden Güllemenge, er sollte nicht zu knapp bemessen sein.
    • Entscheidend für die Behältergröße ist das Nettolagervolumen unter Berücksichtigung des Freibords, zusätzlicher Niederschlagseinträge und eines nicht entleerbaren Restes.
    • Von der Bauform sind bei gleichem Lagervolumen höhere Behälter mit kleinerem Durchmesser günstiger zu beurteilen als flachere Varianten.
    • Wichtiger als die Wahl der Wandmaterialien ist eine ordnungsgemäße Baudurchführung, um Behälterschäden zu vermeiden.
    • Die Rührtechnik muss ausreichend dimensioniert sein, um Sink- und Schwimmschichten zu beseitigen.
    • Der Stellenwert einer homogenisierten Gülle mit gleichbleibenden Nährstoffgehalten wird immer wichtiger.
    • Durch das Dickgülleverfahren wird die Transportwürdigkeit der abzugebenden Gülle erhöht und die betrieblichen Abgabekosten gesenkt.

    Mehr zum Thema lesen Sie in der LAND & Forst 28/17 ab Seite 32. Möchten Sie die LAND & Forst zum Probelesen bestellen? Dann klicken Sie hier…

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