Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht offenbar vor, in die kommende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, die ermöglichen soll, die EEG-Vergütungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen auszuschreiben. Dies geht aus einem bisher unveröffentlichten Eckpunktepapier hervor. Auf diese Weise würde sich zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnen, bestehende Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben, die aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen.
'Verordnungsermächtigung kommt zu spät'
Mit dieser Entscheidung hat das BMWi die Empfehlungen des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bauernverbandes e.V. (DBV) sowie des Fachverband Biogas e.V. (FvB) im Grundsatz aufgegriffen. "Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMWi die dringende Notwendigkeit von Anschlussregelungen für bestehende Bioenergieanlagen erkannt hat", kommentiert Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des FvB, das Eckpunktepapier. "Doch mit einer Verordnungsermächtigung wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Um die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen zu verhindern, braucht die Branche jetzt eine Zukunftsperspektive. Anschlussregelungen müssen schon während der kommenden EEG-Novelle eingeführt werden, nicht erst mit einer Verordnung, die womöglich erst in den nächsten Jahren umgesetzt wird."
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