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Recht

Eigenes Gemüse-Saatgut verkaufen: Was ist erlaubt?

am Montag, 26.10.2015 - 08:00 (Jetzt kommentieren)

Von so manch selbst angepflanztem Gemüse lassen sich meist mehr Samen sammeln als man für das Frühjahr braucht. Die Idee: Verkaufen! Aber ist das denn erlaubt? Das Wochenblatt hat nachgefragt.

Nicht selten wird im Internet selbst gesammeltes Saatgut aus dem Garten angeboten. Besonders bei seltenen Sorten sind die Angebote reizvoll und man könnte auf die Idee kommen, ebenfalls Samen aus dem eigenen Garten zu verkaufen. Doch darf man das? Der Pflanzen-Experte Carl von Butler  hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.
 

Darf selbst gesammeltes Saatgut von Gemüse und Blumen verkaufen?

Nein. § 3 des Saatgutverkehrsgesetzes (SaatVerkG) regelt die Rahmenbedingungen für das "in Verkehr bringen" von Saatgut. Ein Inverkehrbringen von Saatgut liegt immer dann vor, wenn das Saatgut den Erzeugerbetrieb verlässt und auf einen dritten Betrieb oder in einen Haushalt kommt. Dabei ist es nicht von Belang, ob das Saatgut verkauft, verschenkt oder getauscht wird.
 
Zudem ist das Sortenschutzrecht zu beachten. Danach sind eine Vielzahl von Sorten national oder EU-weit geschützt. Der Inhaber des Sortenschutzes hat das alleinige Recht, Saatgut seiner Sorte zu vertreiben. Lediglich Landwirte dürfen Nachbau betreiben und Privatpersonen dürfen Saatgut zu privaten Zwecken vermehren.

Darf man Ableger oder andere Pflanzenteile verkaufen?

Aus rechtlicher Sicht gibt es hier keinen Unterschied zu Saatgut. § 2 SaatVerkG definiert Saatgut als Samen, Pflanzgut und bei Reben als Ruten und Rutenteile. Darüber hinaus wird Vermehrungsmaterial als Pflanzen und Pflanzenteile definiert.
 

Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Verkaufen, Verschenken und Tauschen?

Ja. Der gewerbliche Verkauf von Saatgut ist nach SaatVerkG und Sortenschutzrecht mit sehr klaren Vorschriften belegt. Etwas anderes gilt im nicht gewerblichen Bereich, also beim Verschenken und Tauschen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Gartenbesitzer austauschen. Dafür dürfen die Samen nicht Saatgut deklariert sein, noch diesem Zweck dienen. Wie oben dargestellt, sieht § 3 SaatVerkG auch für das nicht gewerbliche Inverkehrbringen von Saatgut klare gesetzliche Vorgaben vor, die im Einzelfall regelmäßig nicht eingehalten werden können.
 

Welche Konsequenzen kann der Verkauf von selbst gesammeltem Saatgut haben?

Saatgut ist ein klar definierter Begriff und der Handel mit Saatgut unterliegt sehr engen gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmungen endet regelmäßig im Strafrecht und bei hohen Schadensersatzforderungen. Deshalb sollte ein Verkauf von im eigenen Garten gesammelten Samen von Gemüse oder Blumen und Stauden von vornherein kategorisch ausgeschlossen werden.
 

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