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Strafzahlungen bei Milchquote

Einspruch gegen Superabgabe: Finanzgericht hat Klage abgewiesen

Urteil Gericht
am Freitag, 30.09.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Das Finanzgericht Hamburg die Klage eines Milcherzeugers gegen die Superabgabe im Zusammenhang mit der Milchquote abgewiesen.

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat heute entschieden: die Festsetzung der Milchüberschussabgabe ist rechtmäßig. Der Einspruch gegen Strafzahlungen im Rahmen der Milchquotenüberlieferung wurde daher abgewiesen. Mehrere Landwirte hatten Klage gegen die Überschussabgabe nach Ende des Milchquotenjahres 2014/2015 eingereicht. Heute wurde einer der Fälle verhandelt. Die Begründung der Richter: Der Landwirt habe mehr Milch geliefert, als seine Milchquote erlaubt habe.

Begründung des Urteils

Der Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Christoph Schoenfeld, führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus, es sei kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber der EU für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Überschussabgabe habe verzichten wollen. Die Verordnungen des Milchquotensystems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abgabenbescheiden.

Dass die Überschussabgabe erst zu einem Zeitpunkt festgesetzt wurde, als das System der Milchre-gulierung bereits ausgelaufen sei, stelle rechtlich keine Besonderheit dar, sondern sei im Abgaben- und Steuerrecht eine übliche Gesetzestechnik. Es liege auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit vor. Jeder Milcherzeuger habe - auch nach dem 31.3.2015 - damit rechnen müssen, zur Überschussabgabe herangezogen zu werden, wenn er seine Milchquote überliefert habe.

Urteil ist wegweisend

Über 4.000 der betroffenen Milcherzeuger haben Einspruch gegen ihren Abgabenbescheid eingelegt. Allein beim Finanzgericht Hamburg sind rund 200 Klagen eingegangen, erklärte das Gericht. Das Urteil wird für ganz Deutschland als wegweisend eingeschätzt.

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