Der bislang vorliegende Zeitplan für die Neufassung des Düngerechts kommt ins Rutschen. Nachdem die Europäische Kommission Ende März eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle der Düngeverordnung abgegeben hat, verlängert sich die Stillhaltefrist der Brüsseler Behörde bis zum 22. Juni 2016.
Damit wird der ursprüngliche Plan hinfällig, dass der Bundesrat im Mai zusammen mit der Änderung des Düngegesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Mai über die neue Düngeverordnung entscheidet.
Diese Nachbesserungen fordert die Kommission
- Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Berücksichtigung der Eutrophierung von Gewässern bei der Festlegung belasteter Gebiete sowie die in diesen sogenannten „roten Gebieten“ durchzuführenden Maßnahmen.
- Ferner monieren die Kommissionsbeamten die Höhe der Kontrollwerte bei der Bewertung der Ergebnisse des Nährstoffvergleichs
- sowie die eingeräumte Übergangsfrist für die Schaffung der Lagerkapazität von Festmist.
Derzeit ist unklar, ob die Bundesregierung den „Wünschen“ der Kommission nachkommen wird. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen Lage in vielen Betrieben dürfte die Bereitschaft auf landwirtschaftlicher Seite zu weiteren Zugeständnissen sehr gering sein.
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