Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Recht

Erbschaftssteuer: Verfassungsgericht schont Bauernfamilien

am Donnerstag, 18.12.2014 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

Bauernfamilien in Deutschland können aufatmen. Wie das Verfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil zur Erbschaftssteuer feststellte, können sie weiterhin mit bestehenden Privilegien rechnen.

gericht
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilten, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liege, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen.
 
Da die große Mehrheit landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu diesem Kreis gehört, können sie nun aufatmen. Sie können weiter mit bestehenden Privilegien rechnen.
 
  • EU: Erbrecht wird vereinfacht (29. Juli)...
  • Verfassungsgericht prüft Erbschaftssteuer (8. Juli)...

Steuerprivilegien für größere Betriebe sind verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter kamen jedoch auch zu dem Schluss, dass die Privilegierung betrieblichen Vermögens unverhältnismäßig sei, soweit sie größere Unternehmen betreffe, ohne dass dort die Bedürftigkeit geprüft werde.
 
Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 Prozent. Hier sehen die Richter einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie forderten den Gesetzgeber auf, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin gelten die gestehenden Regeln.  

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...