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Steuern

Erbschaftsteuer: Darauf einigen sich Bund und Länder

am Donnerstag, 22.09.2016 - 08:15 (Jetzt kommentieren)

Bund und Länder haben in der Nacht zum 22. September im Vermittlungsausschuss eine Einigung zur Erbschaftsteuerreform erzielt.

Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag. An den für die Landwirtschaft wesentlichen Regelungen wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf keine Änderungen vorgenommen.

Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. So wird die Stundung auf sieben statt auf zehn Jahre begrenzt.

Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien.

Beschluss in dieser Woche möglich

Mit dem Durchbruch im Vermittlungsausschuss steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.

Am 20. Juni 2016 einigte sich die große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24. Juni 2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 8. Juli den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.

Der Einigungsvorschlag wird nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Beide Kammern könnten die Reform noch in dieser Woche abschließend verabschieden.

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