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Recht

Erhöhte Modulation: Klagen oder nicht?

am Donnerstag, 05.01.2012 - 06:59 (Jetzt kommentieren)

Seit 2009 gilt die erhöhte Modulation. Darüber, ob diese rechtmäßig ist, entscheidet der EuGH. Landwirte müssen jetzt überlegen, ob sie gegen die aktuellen Bescheide zur Betriebsprämie Widerspruch einlegen.

Im Jahr 2003 war die europaweite Modulation für den Zeitraum der damaligen Agrarreform bis 2013 auf fünf Prozent festgesetzt. Beim so genannten Health-Check im Jahr 2008 wurde das jedoch geändert: Die Politik hat eine Erhöhung der Modulation für 2009 von fünf auf sieben Prozent und dann bis 2012 um jeweils ein weiteres Prozent beschlossen. Zusätzlich wurde ein Zuschlag für Betriebe eingeführt, die Direktzahlungen von über 300.000 Euro erhalten. Für diese Betriebe wurde die Kürzung um weitere vier Prozent angehoben. 
Von der Modulation betroffen sind Betriebe, die mehr als 5.000 Euro Betriebsprämie erhalten.
 
Gegen die erhöhte Modulation liegt beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder eine Klage vor. Das Verfahren wurde jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich frühestens Ende 2012, beziehungsweise Anfang 2013.
 
Für von der Modulation betroffene Landwirte stellt sich jetzt die Frage, ob Sie gegen den aktuellen Bescheid für die Betriebsprämie 2011 Widerspruch einlegen soll.

Widerspruch: Pro und Contra

Sollte der Europäische Gerichtshof die erhöhte Modulation für rechtswidrig halten, könnten betroffene Landwirte eine Nachzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Klage, bzw. Widerspruch eingelegt wird.
 
Sollte der Europäische Gerichtshof jedoch zu der Einschätzung kommen, dass die erhöhte Modulation rechtmäßig ist, besteht das Risiko, dass Kläger die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen.

Um diese Summen geht es

Wie das Landvolk Niedersachsen berichtet, beträgt die streitige Modulationserhöhung bei einer Betriebsprämie von 15.000 Euro 400 Euro. Die Anwaltskosten belaufen sich nach Informationen des Landvolkes Niedersachsen in diesem Fall in etwa auf 120 Euro plus der Auslagen der LWK.  Ohne Anwalt fallen nur Gerichtskosten von 35 Euro bei einer Klagerücknahme an (der Gerichtskostenvorschuss beträgt 105 Euro).
 
Bei einer Betriebsprämie von 50.000 Euro beträgt die streitige Modulation bereits 1.800 Euro. Das Verfahrenskostenrisiko mit Anwalt liegt bei etwa 310 Euro, ohne Anwalt bei 73 Euro.
 
Ihre jeweiligen Landesbauernverbände sind Ihnen gerne bei der Entscheidung behilflich. Bitte beachten Sie jedoch die Frist, damit Klage, bzw. Widerspruch rechtzeitig eingereicht werden können.

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