Im Jahr 2003 war die europaweite Modulation für den Zeitraum der damaligen Agrarreform bis 2013 auf fünf Prozent festgesetzt. Beim so genannten Health-Check im Jahr 2008 wurde das jedoch geändert: Die Politik hat eine Erhöhung der Modulation für 2009 von fünf auf sieben Prozent und dann bis 2012 um jeweils ein weiteres Prozent beschlossen. Zusätzlich wurde ein Zuschlag für Betriebe eingeführt, die Direktzahlungen von über 300.000 Euro erhalten. Für diese Betriebe wurde die Kürzung um weitere vier Prozent angehoben.
Von der Modulation betroffen sind Betriebe, die mehr als 5.000 Euro Betriebsprämie erhalten.
Gegen die erhöhte Modulation liegt beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder eine
Klage vor. Das Verfahren wurde jetzt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich frühestens Ende 2012, beziehungsweise Anfang 2013.
Für von der Modulation betroffene Landwirte stellt sich jetzt die Frage, ob Sie gegen den aktuellen Bescheid für die Betriebsprämie 2011 Widerspruch einlegen soll.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.