Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht. Darauf weist die Bundesregierung in einer Pressemitteilung hin. Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Diese regelt, welches nationale
Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue Verordnung biete vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.
Die neuen Vorschriften sehen außerdem ein Europäisches Nachlasszeugnis vor. Damit können Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren.
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