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Recht

EU-Parlament verabschiedet EU-Patent

am Mittwoch, 12.12.2012 - 11:29 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Patente können zukünftig gleich für die ganze EU beantragt werden. Sonderregeln für Landwirte sowie das Züchterprivileg bleiben bestehen.

Mit einem einheitlichen Patent will die EU wettbewerbsfähiger gegenüber den Konkurrenten aus den USA oder China werden. Die Kosten eines Patents von derzeit durchschnittlich über 30.000 Euro sollen auf unter 5.000 Euro gesenkt werden. Allerdings gab es zahlreiche Hürden bei der Überführung vom nationalen in europäisches Patentrecht. Das EU-Parlament setzte sich für den Erhalt des Züchterprivilegs ein. Danach dürfen Züchter weiterhin patentiertes Material für ihre Entwicklungen nutzen. Sollten sich geschützte Sorten ungewollt auf dem Feld eines Landwirts auskreuzen, darf auch dieser nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Ausnahmen vom Patentrecht galten bisher nur in Deutschland und in Frankreich.
 
Italien und Spanien haben sich dem EU-Patent nicht angeschlossen, weil sie sich von dem englisch-deutsch-französischen Sprachenregime für die Patentanmeldung vernachlässigt fühlen. Ab 2014 soll das einheitliche Patentrecht in der Europäischen Union gelten.
 

CDU: 'Reform fördert Wettbewerbsfähigkeit'

"Nach dem langen Hin und Her ist das ein gewaltiger Schritt nach vorne für den Binnenmarkt.", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU) beim Deutschlandfunk aus. Das EU-Patent wird preiswerter und somit wird der Wettbewerbsnachteil insbesondere im Verhältnis zu Ländern wie den USA und China beseitigt", so Lehne. Das geplante Gerichtssystem solle eine einheitliche und effiziente Rechtsprechung von hoher Qualität gewährleisten, so der CDU-Parlamentarier.
 
Lehne könnte sich vorstellen, dass Italien noch auf den fahrenden Zug aufspringt. Gerade weil im industrialisierten Norden Italiens viele Unternehmen davon profitieren könnten. Für Spanien sieht Lehne das aber nicht mehr: "Erstens hat Spanien natürlich eine besondere Vorstellung von der Bedeutung seiner Sprache und das zweite ist: Spanische Patentanwälte leben nicht davon, dass sie Patente anmelden, sondern dass sie sie übersetzen", so Lehne.
 

Grünen: 'schwere Mängel'

Das beschlossende EU-Patentrecht weise schwere Mängel auf und bedrohe die Interessen von Landwirten, Züchtern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern, erklärte Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik. Die Tatsache, das Klagen nur noch über Patentanwälte geführt und Entscheidungen des Europäischen Patentgerichts nicht mehr vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden beklagt Ebner. Für Nichtregierungsorganisationen werde es damit so gut wie unmöglich, wie bisher erfolgreich gegen ungerechtfertigte Patenterteilungen vorzugehen.
 

SPD: 'Wirrwarr im Rechtssystem'

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch befindet die Lösung als ungenügend. Letztlich führe sie zu einem weiteren Wirrwarr im Rechtssystem durch nebeneinander bestehende Rechtsgrundlagen. Er kritisiert, dass es nun eine Patentverordnung, eine Übersetzungsverordnung und ein zwischenstaatliches Abkommen für ein Patentgerichtssystem gibt.
 
Wichtige Fragen blieben offen: So hätte zum Beispiel die Schaffung eines Prozesskostehilfemodells dazu geführt, dass kleine Verbände oder zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Einspruchs- und Klagerechte im Interesse der Öffentlichkeit vor dem neuen EU-Patentgerichtshof wahrnehmen könnten, ohne sich finanziell zu ruinieren, so Miersch. Auch die Regelungen zum sogenannten Züchterprivileg seien mehrdeutig, sodass fraglich ist, ob die Interessen der Pflanzenzüchter gewahrt sind, frei weiter züchten und forschen zu können, ohne Patentansprüche Dritter zu verletzen.

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