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Recht

EuGH befasst sich mit dem Grundstückverkehrsgesetz

am Dienstag, 04.02.2014 - 06:26 (Jetzt kommentieren)

Karlsruhe - Die Luxemburger Richter müssen sich mit dem Verhältnis der nationalen Regelung für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu den europarechtlichen Vorschriften für den Verkauf von öffentlichen Grundstücken befassen.

Eine entsprechende Frage hat der Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Konkret sollen die europäischen Richter klären, ob eine Genehmigungsbehörde unter Berufung auf das Grundstückverkehrsgesetz einen Verkauf landwirtschaftlicher Flächen untersagen kann, obwohl dieser nach den geltenden europarechtlichen Vorgaben zustande gekommen ist.
 
Im vorliegenden Fall hatte die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung in Sachsen-Anhalt 2,6 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) zum Preis von 29.000 Euro an ein Ehepaar verkauft.

Missverhältnis von Verkaufspreis und Wert

Die Genehmigungsbehörde hatte den Verkauf mit der Begründung versagt, der vereinbarte Kaufpreis stehe im groben Missverhältnis zum Wert des verkauften Grundstücks und sich dabei auf ein Sachverständigengutachten berufen. Die BVVG hat dagegen zunächst erfolglos geklagt. Der Fall hat jetzt den BGH erreicht. Der erhofft sich nunmehr Klärung vom EuGH und eine Antwort auf die Frage, ob die europarechtlichen Vorgaben den Regelungen des Grundstückverkehrgesetzes entgegenstehen.
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