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Recht

EuGH fällt Urteil im Saatgut-Streit

am Freitag, 06.07.2012 - 12:42 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Ein Fehler bei der Saatgut-Angabe zum Nachbau kann künftig teuer werden. Laut gestrigem EuGH-Urteil dürfen Saatgutfirmen Schadensersatzzahlungen in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr einfordern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss gestern in einem Urteil, dass Landwirte die falsche Angaben zum An- und Nachbau von Feldfrüchten gemacht haben, neben der Nachbaugebühr Schadensersatzzahlungen in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr entrichten müssen. Das Urteil beruht auf einem Fall, bei dem ein Landwirt seine Nachbauerklärung abgegeben und die danach berechneten Gebühren entrichtet hatte. Später stellte sich heraus, dass seine Angaben vom tatsächlichen Umfang abwichen. Daraufhin forderte die Saatgut-Treuhandverwaltungs Schadensersatz in Höhe der Z-Lizenzgebühr.
 
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bezeichnete das Urteil als fragwürdig: "Wir werden abwarten, wie es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe umsetzt und es dann in der Beratung gegenüber den Bauern berücksichtigen", so Georg Janßen, Geschäftsführer der AbL, in einer ersten Stellungnahme.

AbL: 'Nachbau-Saatgut nicht gleich Z-Saatgut'

Laut AbL sei das Urteil der Eu-GH-Richter nicht nachvollziehbar, denn man könne Nachbau-Saatgut – also das Saatgut aus der Ernte eines Bauern – nicht mit zertifiziertem Saatgut, also neu gekauftes Saatgut vom Saatguthandel, gleichsetzen. Unberücksichtigt bleibe durch den EuGH auch, dass die Bauern zunehmend mit bürokratischem Aufwand konfrontiert sind, wodurch es bei den Angaben gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH auch unverschuldet zu Fehlern kommen kann.
 
Dagegen sieht die Saatgut-Treuhandverwaltung mit den entgehenden Lizenzgebühren den Züchtungsfortschritt gefährdet. "Investitionen in Züchtungsfortschritt sind in der heutigen Zeit doch viel zu bedeutsam, um darauf verzichten zu können“, sagt Dirk Otten, Geschäftsführer der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Seit Jahren fordert der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) ein lückenloses und praktikables Sortenschutzgesetz zur flächendeckenden Erhebung der Nachbaugebühren.

Reform des Sortenschutzgesetz geplant

Die AbL kündigte an, den Kampf um das uneingeschränkte Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut weiterzuführen. Hinter den Brüsseler Kulissen werde laut AbL von der EU-Kommission an einer Reform der EU-Sortenschutzgebung gearbeitet. Die europäischen Pflanzenzüchter hätten zusammen mit den europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbänden Vorschläge erarbeitet, die eindeutig die Rechte der Pflanzenzüchter stärken und deutliche Verschärfungen für die Bauern bringen sollen.
 
So sei in den Vorschlägen von einer pauschalen Auskunftspflicht aller Bauern über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten und von einer deutlichen Erhöhung der Nachbaugebühren die Rede. "Wir setzen auf den bäuerlichen Widerstand und für das Recht auf Nachbau und werden dies mit unseren europäischen bäuerlichen Berufskollegen auch deutlich machen", verkündete Janßen.
 
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