Damit haben die Luxemburger Richter ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission bestätigt. Sie stellten in ihrem Urteil unter anderem fest, dass es Frankreich versäumt habe, bis zum 28. Dezember 2011 seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie nachzukommen; bis dahin hatte die EU-Kommission Paris eine Frist gewährt.
Damals war die Brüsseler Behörde zu der Einschätzung gelangt, dass die französische Regierung auf eine Ende Oktober 2011 verschickte Mahnung zu langsam und nicht ausreichend reagiert habe und war deshalb vor den EuGH gezogen.
Scharfe Kritik aus der Union
Die Europäische Kommission hatte Frankreich vorgeworfen, immer noch nicht mehrere gefährdete Gebiete ausgewiesen zu haben, beziehungsweise solche, in denen eine Nitratverunreinigung drohe. Dabei handelt es sich um das Einzugsgebiet von Rhein und Mosel, das im Nordwesten gelegene Gebiet Loire-Bretagne, das Becken Rhône-Méditerranée-Corse und das im Südwesten gelegene Adour-Garonne.
Zweites Verfahren läuft
Darüber hinaus läuft vor dem EuGH ein zweites Verfahren, in dem die Brüsseler Behörde Frankreich verklagt, nicht ausreichende Maßnahmen getroffen zu haben, um eine Wasserverschmutzung durch Nitrateinträge zu vermeiden, insbesondere in der Bretagne.
- EU klagt: Frankreich ignoriert Nitratrichtlinie (28. Februar) ...
Reaktion auf EuGH-Urteil
In einer ersten Reaktion auf den jetzt verkündeten Richterspruch erklärten das französische Landwirtschafts- und das Umweltministerium, dass diese Verurteilung absehbar gewesen sei und die Handlungsschwäche der Vorgängerregierungen sanktioniere. Agrarminister Stéphane Le Foll und seine Amtskollegin aus dem Umweltressort, Delphine Batho, wollen sich nun für eine Verbesserung dieser Situation einsetzen, vor allem bei der Überprüfung des Umfangs der gefährdeten Gebiete.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.