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Recht

EuGH stärkt Klagerecht von Umweltorganisationen

Justizia
am Freitag, 13.05.2011 - 08:51 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat das Klagerecht von Umweltverbänden gestärkt. Sie müssen grundsätzlich vor Gericht ziehen dürfen, wenn Projekte Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur haben.

In Deutschland durften bisher nur direkt Betroffene klagen. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen.
 
Deutschland muss seine Vorschriften jetzt entsprechend anpassen (Rechtssache C-115/09). Solange dies nicht geschehen ist, können sich die Verbände laut dem Urteil direkt auf entsprechende europäische Richtlinien berufen.
 
BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier: "Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken."

Auswirkungen auf geplante Kohlekraftwerke

Ganz konkrete Auswirkungen habe das EuGH-Urteil aktuell vor allem auf die BUND-Klagen gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln in Nordrhein-Westfalen. Derzeit werden beide Kraftwerke wegen der laufenden Klagen von den Betreibern auf eigenes Risiko gebaut. Setzt sich der BUND in den weiteren Verfahren durch, müssten die milliardenteuren Bauten wieder abgerissen werden.

Auswirkungen auf Schweine- und Hühnermastanlage

Auswirkungen hat das Klagerecht auch auf den Bau von industriellen Tierhaltungsanlagen. Gegen solche Großvorhaben können Umweltverbände ab sofort wesentlich leichter klagen. "Im Widerstand gegen umweltfeindliche industrielle Tierhaltungsanlagen haben wir nun deutlich bessere Karten", sagte Arndt Müller, Naturschutzexperte des Landesverbands.
 
Der BUND in Mecklenburg-Vorpommern sehe die Politik und die Verwaltungen nun in der Pficht, für rechtswidrig erkannte Vorhaben wie den vorzeitigen Baubeginn für die Schweinemastanlage in Alt Tellin (Landkreis Demmin) und die Hühnermastanlage Klein Daberkow (Landkreis Mecklenburg-Strelitz) zu stoppen. Rechtsanwältin Ines Zenke von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) bezeichnete das Urteil als Revolution des deutschen Verwaltungsrechts. "War es bisher so, dass nur Rechtsverstöße gerügt werden konnten, die auch dem Schutz einzelner dienten, so gilt nun der 'objektive Umweltschutz'", erklärte Zenke gegenüber Dow Jones weiter.

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