In Deutschland durften bisher nur direkt Betroffene klagen. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen.
Deutschland muss seine Vorschriften jetzt entsprechend anpassen (Rechtssache C-115/09). Solange dies nicht geschehen ist, können sich die Verbände laut dem Urteil direkt auf entsprechende europäische Richtlinien berufen.
BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier: "Umweltverbände in Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken."
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