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Gentechnik

EuGH-Urteil stellt Gentechnik-Zulassungen in Frage

Sojaernte
am Donnerstag, 15.03.2018 - 10:21 (Jetzt kommentieren)

Umweltverbände haben das Recht, GVO-Zulassungen der Europäischen Union überprüfen zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die europäische Zulassung für Lebens- und Futtermittel mit bestimmten gentechnisch veränderten Sojabohnen muss nach einem Urteil des EU-Gerichts auf den Prüfstand. Die Richter gaben am Mittwoch in Luxemburg einer Klage von Gentechnikkritikern statt.

Nach dem Urteil muss die Europäische Kommission auf Antrag von Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) ihre Zulassungsentscheidungen überprüfen. Sie darf einen solchen NGO-Antrag nicht abweisen.

Allerdings kann die EU-Kommission gegen das Urteil vom 14. März 2018 (T-33/16) innerhalb von zwei Monaten noch Rechtsmittel beim Gerichtshof einlegen.

Die EFSA hatte die Sicherheit geprüft

Die Kommission hatte 2015 den Unternehmen Pioneer Overseas und Monsanto Europe erlaubt, Lebensmittel, Zutaten und Futtermittel mit gentechnisch verändertem Soja in der Europäischen Union zu verkaufen.

Grundlage war die Einschätzung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, diese gentechnisch veränderten Sojabohnen seien mit Blick auf Mensch, Tier und Umwelt ebenso sicher wie herkömmlich gezüchtete.

Bei Umweltrisiken ist eine interne Nachprüfung möglich

Die NGO TestBioTech beantragte bei der Kommission eine Überprüfung der Zulassung. Sie berief sich dabei auf die sogenannte Aarhus-Verordnung. Danach dürfen NGO bei Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, eine interne Überprüfung durch das entsprechende Unionsorgan beantragen. Die Kommission wies den Antrag jedoch ab, weil es in dem Fall um eine Beurteilung von Gesundheits- und nicht um Umweltrisiken gehe.

EU-Kommission muss erneut prüfen

Dagegen klagte TestBioTech und bekam jetzt vor dem EU-Gericht Recht. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gehöre klar zur Umwelt. Damit falle jede Regelung zu gentechnisch veränderten Pflanzen auch unter die Aarhus-Verordnung, so die Richter. Die Kommission habe den Antrag von TestBioTech auf Überprüfung zu Unrecht abgewiesen und müsse nun erneut entscheiden.

Mit Material von dpa

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