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EU-Bio Siegel

EuGH verbietet Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Halal Fleisch
am Dienstag, 26.02.2019 - 13:05

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verbietet künftig Bio-Siegel für Halal-Fleisch. Eine Tierschutzorganisation hatte Klage eingereicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fleisch aus rituellen Schlachtungen, bei denen das Tier vorher nicht betäubt wurde, nicht das europäische Bio-Siegel tragen darf. Diese Methoden würden das Leiden der Tiere nicht so gering wie möglich halten, so die Begründung.

Das jedoch sei Teil der Regeln für das Gütesiegel.

Tierschutzorganisation klagt gegen Bio-Siegel

Der EuGh fällte heute das Urteil in der Rechtssache C-497/17. Die Klage kam von einer französischen Tierschutzorganisation.

Diese wollte erreichen, dass als "halal" gekennzeichnetes Fleisch nicht mehr damit beworben werden dürfe, aus "ökologischem/biologischem Landbau" zu stammen.

EU- Bio-Gütesiegel: Strenge Tierschutznormen

In der entsprechenden EU-Verordnung zum Bio-Gütesiegel ist vorgeschrieben, dass in allen Stadien der Produktion strenge Tierschutznormen eingehalten werden und die Tiere beispielsweise bei der Schlachtung so wenig wie möglich leiden müssen. Konsumenten sollten sicher sein können, dass Erzeugnisse mit diesem EU-Bio-Logo die höchsten Normen im Tierschutz erfüllen.

Das zuständige französische Verwaltungsgericht hatte den EuGH in diesem Fall um Rat gebeten.

Rituelle Schlachtungen ausnahmsweise erlaubt

Der Gerichtshof erklärte nun, dass "wissenschaftliche Studien gezeigt haben, dass die Betäubung die beste Technik sei, um das Tierwohl während der Schlachtung am wenigsten zu beeinträchtigen." Dennoch solle die Religionsfreiheit gewahrt bleiben. Deshalb ist es bei rituellen Schlachtungen in der EU ausnahmsweise erlaubt, auf die Betäubung zu verzichten. Dafür müsse ein präziser Schnitt mit einem scharfen Messer am Hals des Tieres gesetzt werden.

Das Tier leidet laut EuGH aber trotzdem mehr, als bei einer Betäubung, die zur Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit führt. Daher sind diese rituellen Techniken nicht gleichwertig mit der im EU-Recht vorgeschriebenen Schlachtmethode, entschied das Gericht.

Mit Material von EuGH, Süddeutsche Zeitung

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