Syngenta und Bayer CropScience hatten 2013 gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Einsatz der neonikotinoiden Wirkstoffe zu beschränken, Klage in Luxemburg eingereicht und unter anderem ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geltend gemacht.
Der EuGH hatte die Klage im Mai 2018 in vollem Umfang abgewiesen; dagegen hatte Bayer CropScience Rechtsmittel eingelegt und beantragt, das Urteil und die Anwendungsbeschränkungen aufzuheben. Heute wiesen die Luxemburger Richter die Klage zurück.
Grüne und Bund begrüßen EuGH-Urteil
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, versteht das Urteil der Richter als Appell an die Mitgliedstaaten, die Bauernverbände und die Pflanzenschutzindustrie. Es sei noch einmal höchstrichterlich bestätigt worden, dass Neonikotinoide aus gutem Grund verboten seien, erklärte Häusling.
Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, begrüßte das Urteil. „Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa“, erklärte Bandt.
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