Die Brüsseler EU-Kommission hatte den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die Bohne MON 87701 × MON 89788 enthalten, 2012 erlaubt. Dagegen klagten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie argumentierten, gesundheitliche Risiken seien vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden.
Der EuGH wies die Klage jedoch ab. Rechtsmittel gegen die Entscheidung (C-82/17 P) sind nicht zugelassen.
EFSA hat die Sicherheit geprüft
Der Zulassung der GV-Bohne war eine positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorausgegangen. Die EFSA war zu der Einschätzung gelangt, dass diese Sojabohnensorte hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt genauso sicher sei wie das entsprechende nicht genetisch veränderte Erzeugnis.
Die drei deutschen Nichtregierungsorganisationen TestBioTech, European Network of Scientists for Social and Environmental Responsability und Sambucus hatten beantragt, diese Genehmigung noch einmal zu überprüfen.
Weit verbreitete GV-Bohne
Die Bohne von Monsanto wurde genetisch so verändert, dass sie sowohl insekten- als auch herbizidresistent ist.
Sie wird nach Angaben von Bayer, der den US-Saatgutkonzern Monsanto mittlerweile übernommen hat, in Südamerika angebaut. Seit 2013 wurden demnach 73,6 Millionen Hektar in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay damit bepflanzt.
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