Damit scheiterten vergangene Woche die Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des Zweckverbandes gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission. Diese hatte im April 2012 festgestellt, dass die finanzielle Unterstützung des Zweckverbandes durch seine 44 kommunalen Mitglieder nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sei. Dem Verband entstünden aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung, für die der Staat Geld zahlen müsse, argumentierte die Kommission und forderte die Rücküberweisung der seit 1998 gewährten Beihilfen. Diese belaufen sich laut Angaben der Bundesregierung auf inzwischen mehr als 40 Millionen Euro.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium,
Peter Bleser, kündigte in einer Reaktion auf die aktuellen
EuGH-Sprüche an, dass die Bundesregierung die Urteile prüfen und danach entscheiden werde, ob sie Rechtsmittel einlegen werde. Es sei zu bedauern, dass der Gerichtshof "sich in seinen Urteilen gegen einen Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Organisation von Aufgaben der Daseinsvorsorge ausgesprochen hat", unterstrich Bleser, der als Abgeordneter des rheinland-pfälzischen Wahlkreises Mosel/ Rhein-Hunsrück im Bundestag sitzt.
Ihm sei unverständlich, warum die Tierkörperbeseitigung nicht als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bewertet werde. Es sollte im Ermessen der Mitgliedsstaaten liegen, wie sie die ordnungspolitische Aufgabe der Tierkörperbeseitigung organisierten.
- Schleswig-Holstein: Neuordnung der Tierkörperbeseitigung (Sep. 2013)
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