Die Begünstigungen im Erbschaftssteuerrecht beschränken sich jedoch auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für Gewerbebetriebe, zu denen sowohl Biogasanlagen als auch die gewerbliche Viehhaltung zählen, gelten diese Steuervergünstigung nicht. Hier wird mit Änderungen gerechnet, die sich nachteilig für die Erben auswirken könnten. Genaueres steht aber noch nicht fest.
Heute Abend treffen sich die Finanzminister der Länder in Berlin, um ihre Vorstellungen von der Reform der Erbschaftssteuer auszutauschen. Spätestens am 30. Juni 2016 muss das neue Gesetz fertig sein.
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