Das bestätigte gegenüber agrarheute ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück, der Vorinstanz. Dem Viehhändler und Unternehmer wurde vorgeworfen, einen Jungbullen zum Schlachthof in Bad Iburg transportiert zu haben, obwohl das Tier verletzt und damit nicht transportfähig gewesen sei. Das stritt der Fahrer ab. Auf dem Weg zum Schlachthof habe er eine Vollbremsung machen müssen, was möglicherweise die Ursache für die Verletzung des Tiers war.
Zunächst befasste sich das Amtsgericht Bad Iburg mit dem Fall. Als zweite Instanz bestätigte das Landgericht Osnabrück das Urteil des Amtsgerichts und wies die Berufung des Unternehmers als unbegründet zurück (7 NBs 11/23). Der Angeklagte soll wegen quälerischer Tiermisshandlung eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70 Euro ableisten. Dagegen legte der Viehhändler erneut Revision ein, sodass der Fall in dritter Instanz vor dem Oberlandesgericht Oldenburg landet.
Viele Viehtransporteure in Tierschutz-Skandal verwickelt
Das lange Verfahren des Viehhändlers sei nur die Spitze des Eisbergs aus dem Bad Iburger Tierschutz-Skandal, erklärte der Sprecher. Auch Landwirte wurden beschuldigt, gegen den Tierschutz verstoßen zu haben, der Großteil der Ermittlungen betraf allerdings Transportunternehmen und Fahrer. Viele Angeklagte wurden bereits verurteilt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.