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Recht

Felddiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

am Mittwoch, 10.08.2016 - 08:15 (Jetzt kommentieren)

Einen Kürbis stibitzen oder ein paar Sonnenblumen vom Acker pflücken, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Diebstahl geahndet. So ist die Rechtslage.

Immer wieder müssen Landwirte feststellen, dass sich Mitbürger ungefragt an ihren Feldern bedienen. Zum Beispiel berichtete kürzlich die Ostsee-Zeitung von einem Landwirt, der einen Blühstreifen für Bienen angelegt hat und dessen Sonnenblumen nach und nach von vorbeikommenden Autofahrern weggepflückt werden.

Nicht nur Sonnenblumen verschwinden von den Äckern, wie viele leidtragende Bauern wissen.

Rechtliche Situation

Rein juristisch handelt es beim unerlaubtem Entwenden von Feld- und Gartenfrüchten um Diebstahl gemäß § 242 StGB. Allerdings wird dieser Strafbestand nur noch auf Strafantrag verfolgt. Der Fall wird gerichtlich teils als Ordnungswidrigkeit, teils als Vergehen geahndet.

Gefängnisstrafe für Felddieb

Für den Felddieb kann es dann aber teuer werden. Bei wiederholtem Delikt oder in deutlich vorsätzlichen Fällen droht sogar eine Gefängnisstrafe. Wie für den Dieb des Falls Mindelheim im Unterallgäu. Dieser hatte ein Messer dabei mit dem er einen Krautkopf abschnitt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen „Diebstahls mit Waffen“ eingeleitet.

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