Ferienzeit heißt, Zeit für einen Job, um das Taschengeld aufzubessern. Doch wer einen Ferienjob übernimmt, muss versicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Darauf weist die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der bevorstehenden Schul- und Semesterferien hin. Für unter 18-Jährige gilt generell: Gefährliche Tätigkeiten sowie Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeiten sind tabu. Mit der Volljährigkeit gelten diese Einschränkungen nicht mehr.
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