Um die Flächeninanspruchnahme zu verringern, sind verstärkte Anstrengungen nötig. Das mahnt der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) an. Beim traditionellen BLG-Fachgespräch in Berlin nahm der Vorstandsvorsitzende Volker Bruns den Staat in die Pflicht.
Gerade bei öffentlichen Bundes- und Landesverkehrswegeträgern gebe es große Vorbehalte gegen die Umsetzung von innovativen Kompensationsmaßnahmen, kritisierte Bruns. Seiner Auffassung nach wäre „mindestens eine freiwillige Selbstverpflichtung“ der öffentlichen Maßnahmenträger angebracht. Gleiches gelte bei Maßnahmen der Energiewende beim Ausbau der Stromtrassen.
Druck auf Flächenverbrauch hält an
Der BLG-Vorsitzende geht davon aus, dass der Druck auf die Flächen in den kommenden Jahren anhalten wird und dies Auswirkungen auf die Agrarstrukturentwicklung haben dürfte.
Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 spiele dabei ebenso eine Rolle wie das Scahffen von bezahlbare Wohnraum, das die Bundesregierung anstrebt. Trotz vielfältiger Ansätze für ein flächensparendes Vorgehen werden diese Vorhaben realistischerweise nicht ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme auskommen.
Auch Maßnahmen für den Küsten- und Hochwasserschutz infolge des Klimawandels, zum Trinkwasserschutz oder auch zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bedürften zusätzlicher Flächen.
Bestehende Regeln konsequenter anwenden
Mit der von der Regierungskoalition angestrebten Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha am Tag bis zum Jahr 2030 sei die politische Marke gesetzt, betonte der Vorstandsvorsitzende.
Angesichts eines Wertes von derzeit 65 ha werde der Handlungsbedarf deutlich. Bruns: „Vielleicht wäre es im einen oder anderen Fall schon hilfreich, wenn bestehende Regelungen konsequent angewendet würden.“
In der aktuellen Dezemberausgaeb von agrarheute berichten wir uner anderem über Landwirte, die sich gegen den massiven Flächenbedarf der Großstadt München wehren. Ebenso diskutieren wir, was staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt bringen.
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